Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Tippel33 am 05.02.2013, 13:27 Uhr

Keine AE Frage aber ich brauch Hilfe...

Ich würde 1,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit als Basis veranschlagen, zzgl. 3 Monatsgehälter in denen Du kein Arbeitslosengeld bekommst, großzügig aufrunden, wie Shinead schon schrieb .....
Sie wollenDich los werden, können es aber nicht so einfach. Gute Vorraussetzungen für Dich, um die Abfindung erst mal hoch anzuschlagen. Sie werden dann einen Gegenvorschlag machen, gefällt er Dir nicht, fragst Du nett, in welcher Abteilung Du nach der Elternzeit zu gleichen Gehaltskonditionen anfangen kannst. Signalisiere erst mal, das Du gerne wieder dort arbeiten würdest und wirklich nur ungern gehen möchtest ..... es sei denn, die Summe lässt Dich lächeln... :-)

 
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