Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 12.09.2013, 19:05 Uhr

Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Das hat er allen Ernstes so geschrieben???
Großer Gott. Ich kenne da auch so Kollegen, die ähnliche Klöpper raushauen - und ich bekomme jedes Mal Zustande.

Bei der Mail würde mich verschiedenes jucken - und direkt (und ohne Nacht) zurück mailen, er solle doch mal bitte in § 187 Abs. 2 S. 2 BGB nachlesen und seine Fristberechnung doch bitte noch einmal überprüfen und nachrechnen. Geht gar nicht (seine Mail, meine ich - und seine Rechtsanwendung).

 
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