Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 12.09.2013, 19:00 Uhr

Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

Ich würde in etwa so antworten:

"Hallo Herr SB,
ich habe da gerade ein wenig gegraben und bin über § 187 Abs. 2 S. 2 BGB gestolpert. Dort wird definiert, dass das 6. Lebensjahr am 6. Geburtstag vollendet wird. Wenn ich so darüber nachdenke, scheint das auch sehr logisch zu sein:
0-12 Monate - 1. Lebensjahr
1-2 Jahre - 2. Lebensjahr
2-3 Jahre - 3. Lebensjahr
3-4 Jahre - 4. Lebensjahr
4-5 Jahre - 5. Lebensjahr
5-6 Jahre - 6. Lebensjahr
6-7. Jahre - 7. Lebensjahr
Meinen Sie, jetzt haben wir es zusammen rausgefunden?

Freundliche Grüße
Sternenschnuppe

 
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