Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 12.09.2013, 18:46 Uhr

Ich zitiere mal aus seiner Mail :-)

"Bezüglich der Regelbedarfsstufe:

Hier stimmt die Angabe, da die Stufe 6 bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres gilt. Ihr Kind wird das 6. Lebensjahr am 7. Geburtstag vollendet haben. (Kaum zu glauben, aber wahr). "

Das in Klammern hat er wirklich so geschrieben !!!

Ich schlafe da noch eine Nacht drüber, aber es juckt mir sehr in den Fingern.
Natürlich sehr freundlich :-)

 
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