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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 26.04.2011, 14:11 Uhr

Hartz- 4 und Gdb - Lehrgänge und Gängelei

Hallo Ihr Lieben,

ich schreibe hier mal in nicht- eigener Sache und würde mich über Meinungen, Ideen und Anregungen freuen.

Es geht um eine gute Bekannte, die sich in einer etwas unglücklichen Lage befindet.
Sie ist 59 Jahre alt und, seit vielen Jahren arbeitssuchend, mittlerweile ins Hartz- 4 gerutscht.
Vorher jahrelang gearbeitet- Bürotätigkeit - Eigenkündigung wegen Mobbing und folgenden Depressionen. Dann der (sie bezeichnet das selbst so) Abstieg.

Nun hat sie seit einem halben Jahr eine Nebentätigkeit neben ihrem Hartz- 4- Bezug, an die 200 Euro, wovon sie ja nur 100 (ich kenne mich da nicht so aus, aber ich denke, es sind 100) Euro behalten darf, weil der Rest mit ihren Bezügen gegengerechnet wird.

Weitere Bewerbungen liefen und laufen, nur ist sie mittlerweile chronisch krank, hat Operationen hinter sich, chronische Schmerzen, ist amtsärztlich begutachtet nur zu bestimmten Tätigkeiten geeignet und hat seit neuestem einen anerkannten Grad der Behinderung.

DAMIT (mit dem GdB) scheint sich ALLES zu ändern, denn nun ist wird sie von einem "Lehrgang" zum anderen geschickt.

Ich schreibe "Lehrgang" in " " , weil ich diese als absolute Gängelei empfinde.
Die Lehrgänge sind speziell für Leute mit einem GdB, dabei wird jedoch nicht unterschieden, WO dieser liegt, sondern querbeet gemischt. Es gibt auch keinen Vorabtest um sinnvollerweise das zu schulen, was auch geschult werden muss.
NEIN, da sitzt dann eben die Frau mit Abitur und jahrelanger Bürotägigkeit mit Organisation und allem Pipapo und erledigt Aufgaben, die selbst GRUNDSCHÜLER im ersten Anlauf lösen können, muss einen Tisch eindecken und anmaßende Gespräche mit Psychologen über sich ergehen lassen.
Wir reden hier von einem Lehrgang über 4 WOCHEN, 8 Stunden täglich musste die Dame Aufgaben lösen, die darin bestanden, wie man das Wort "Katze" schreibt und ähnliches.
4 Wochen für praktisch umsonst abgesessen, die Zeit totgeschlagen und große Schmerzen ertragen, weil ihr langes Sitzen schwer fällt.

Und das auch noch auf Kosten des Steuerzahlers!

Dann großes Gespräch mit ihrem Fallmanager (nennen die sich so?), sie soll einen weiteren solchen Lehrgang besuchen, für weitere 4 WOCHEN , 8 Stunden täglich, gleicher Aufgabenbereich.

Das kann doch nicht normal sein!!!!
Da muss eine Frau einen Lehrgang besuchen (weil ihr sonst die Bezüge gekürzt oder gestrichen werden) für den sie schlichtweg überqualifiziert ist.

Also fing sie an, Gegenargumente anzubringen.
1. Sie lernt da nichts, die Aufgaben sind schlichtweg ALLE WEIT unter ihrem Niveau. Der Lehrgang, der den Staat ja auch Geld kostet ist also NUTZLOS (und wird sie auch nicht vermittelbar(er) machen).

2. Um diesen nutzlosen Lehrgang zu machen, soll sie ihren Nebenjob aufgeben. Bedeutet aber, dass dieser dann für immer weg ist und sie dann dem Staat wieder komplett auf der Tasche liegt, denn bisher bringt der Nebenjob ja auch etwas ein - wird ja von ihren Bezügen abgezogen.

Nun ist es so, dass sie sowohl vom Fallmanager, als auch von diversen seiner Kollegen (da werden immer noch welche dazugerufen) geradezu bearbeitet wird. Es wird mit Geldkürzung gedroht, davon ihr den Nebenjob wegzunehmen usw. Die Psychologin schlägt in die gleiche Kerbe.


Alles in allem scheint da jeder der Beteiligten vom "Amt" und dieser "Bildungsfirma" sehr stark daran interessiert zu sein, die Leute in diesen Kursen unterzubringen und dort zu halten. Bereits vorhanden Fähigkeiten und Fertigkeiten zählen nicht, stattdessen wurde ihr vorgschlagen, sie könne ja "den anderen helfen diese Dinge zu lernen".
Es wird also wild darauf los gebildet.... (was eigentlich dann auch nur das Ausfüllen von Arbeitsblättern beinhaltet, die NIE korrigiert oder besprochen werden - aber das ist _noch_ eine andere Sache)

Ich bin fassungslos!

Mittlerweile ist sie psychisch schon sehr angeschlagen, weil sie das alles körperlich und auch psychisch mitnimmt.
Sie würde gern eine _sinnvolle_ Weiterbildung machen. Die Grundlagen der deutschen Rechtschreibung und Grammatik und den Basics der Mathematik (alles Grundschule bzw. maximal 5. Klasse!) gehören nicht dazu, den diese kennt sie bereits.

Ich würde ihr gern helfen, weiß aber nicht so richtig wie.
Dachte daran, zum nächsten Gespräch mit dem Fallmanager mal mitzugehen, sie hat aber auch Sorge, dass man ihr das Geld kürzt, wenn ich sie begleite und Tacheles rede (bin jetzt schon auf 180!).

Was tun? Wer kennt sich aus?
Ist das normal? (habe von Hartz- 4 usw. gar keine Ahnung und Erfahrung)

Danke und LG
S

P.S. Durch die gesundheitliche Situation ist sie praktisch so gut wie nicht einsatzfähig und die gelernte Brüotätigkeit kann sie über 8 Stunden auch nicht ausüben.
In dem "Lehrgang" muss sie auch 8 Stunden sitzen - als sie ansprach, dass sie das gesundheitlich (amtsärztlich attestiert) nicht kann und soll, wurde mit Kürzung der Bezüge gedroht, sodass sie nunmehr immer die Zähne zusammengebissen und Schmerzmittel noch und nöcher geschluckt hat.

 
10 Antworten:

Re: Hartz- 4 und Gdb - Lehrgänge und Gängelei

Antwort von Mucki+Ninchen am 26.04.2011, 14:17 Uhr

Auweia, das hört sich übel an! Tipps habe ich nicht, außer dass du tatsächlich mal mitgehst. Ich weiß, dass du auf 180 sein kannst, aber du kannst dann immer noch sachlich reden. Von daher wäre das vielleicht wirklich hilfreich - zumindest um ihr moralisch den Rücken zu stärken?!

GLG M

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Willkommen im H4-Irrsinn übelster Machart...

Antwort von Ralph am 26.04.2011, 14:31 Uhr

Hallo spmfl,

ich werde nié aufhören zu sagen: Seit diese elende Bundesagentur für Arbeit das Gebiet, das sich früher Sozialhilfe nannte und wo wirklich engagierte Leute die Menschen betreuten, (feindlich!) übernommen hat, zählen NUR noch Statistiken. Und NATÜRLICH geht es darum, die teuer eingekauften Kurse dann auch voll zukriegen.

Die berühmten Ausnahmen bestätigen die Regel, aber mein Fazit nach über sechs Jahren SGB II unter der fatalen Führung der Bundesagentur: Niederschmetternd! Weder Politik noch Agentur haben das Wesen der Sozialhilfe jemals begriffen. Das einzig Positive an der Reform 2005 an sich war, daß es endlich auch Arbeitsvermittlung gab, nur wurde die riesige Chance, das System wirklich von grundauf zu erneuern, gnadenlos vertan.

Ich kann Deiner Bekannten da nur raten, sich kompetente starke Schultern zur Seite zu nehmen und zur Wehr zu setzen. Notfalls, wenn mal eben Geld gekürzt werden sollte, per einstweiliger Anordnung durch das Sozialgericht die weitere Zahlung wie bisher durchsetzen.

LG
Snoopy

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Re: Hartz- 4 und Gdb - Lehrgänge und Gängelei

Antwort von +emfut+ am 26.04.2011, 14:34 Uhr

Ich beziehe auch H4 und habe einen GdB.

Mir hat man auch den einen oder anderen sinnlosen Lehrgang angeboten. einen habe ich gemacht, die anderen habe ich begründet abgelehnt, das war kein Problem. Hilfreich war es immer, wenn ich einen Alternativ-Lehrgang angeboten habe. Nach dem Motto: "Der ist jetzt schon bissi sinnlos, aber der da würde mir helfen, weil xxxxxx."

(Man kann sich bei den Bildungsträgern erkundigen, welche Lehrgänge von der ARGE gefördert werden. Alternativ gibt es eine Datenbank mit Lehrgängen da:
http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp
Vielleicht findet sie da was, was für sie paßt.)

Was mir meine Betreuerin mal gesagt hat - nicht in Bezug auf mich sondern eher generell aus der Erfahrung heraus, weil sie schon sehr viele Leute mit der Konstellation betreut hat: Wenn jemand einen GdB hat, ist eine Kürzung so gut wie unmöglich. "Drohen" kann man viel, aber spätestens nach dem Widerspruch ist das Thema durch. Sie selber hat noch keine Kürzung bei einem Behinderten erlebt, die im Widerspruch Bestand hatte.

Mir selber wurde noch nie eine Kürzung angedroht - ich schiebe aber schon (unbegründete) Panik, wenn ich die obligatorische Belehrung zur Kürzung auf den Standard-Briefen lese. Inzwischen lasse ich es *grins*.

Ich würde sie nicht zur ARGE begleiten. Aber vielleicht mal zu einer Beratungsstelle. Wenn ich "Tacheles" sage, springt Ralph an die Decke *lach*. Aber hier in München gibt es auch neutrale Stellen, die einfach aus ihrer Erfahrung heraus sagen können, welche Drohungen ernst zu nehmen sind und welche nicht. Die meisten bieten auch eine Rechtsberatung an, kostenlos oder gegen einen geringen Obolus.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Hartz- 4 und Gdb - Lehrgänge und Gängelei

Antwort von +emfut+ am 26.04.2011, 14:36 Uhr

Hmm, das mit der "Betreuerin" ist mißverständlich.

Die Frau ist nicht von der ARGE, sondern sie betreut mich in Bezug auf meine Krankheit.

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Re: Willkommen im H4-Irrsinn übelster Machart...

Antwort von Fru am 26.04.2011, 14:36 Uhr

Und hier im "Bekanntenkreis" noch ein Beispiel für einen H4 Irrsinn...ein Jemand bekommt hier den Führerschein bezahlt, vom Amt....PKW, LKW, Gefahrengut, Anhänger, Staplerschein bla blub....und jeder der diesen Menschen nur einmal GESEHEN hat weiß, das er nach der Fahrschule niemals zu beruflichen Zwecken einen dieser Führerscheine brauchen oder anwenden wird.....seine Freundin exakt das Gleiche....Da frage ich mich, wo da die Relation ist, aber da zählen nur Daten und Fakten, die irgendwo im PC drinstehen....

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Ralph

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 26.04.2011, 14:37 Uhr

Also bestärke ich sie darin, den zweiten "Lehrgang" nicht zu machen???
Ihre Teilnahme einfach abzulehnen?

Sind das denn Argumente genug? (ICH finde schon, aber meine Meinung zählt ja hier nicht) Aber bestehen die vorm Sozialgericht?

Ich will ihr gern helfen, sich zur Wehr zu setzen, nur will ich nicht, dass ich sie da noch mehr reinreite und sie keine Bezüge mehr bekommt, weißt?

Vielleicht sollten wir erstmal einen Gang zum Anwalt tägigen....

Danke und LG
S

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Re: Hartz- 4 und Gdb - Lehrgänge und Gängelei

Antwort von Murmeline am 26.04.2011, 14:38 Uhr

Hallo,
ich zitiere mal Deinen letzten Absatz:

"P.S. Durch die gesundheitliche Situation ist sie praktisch so gut wie nicht einsatzfähig und die gelernte Brüotätigkeit kann sie über 8 Stunden auch nicht ausüben.
In dem "Lehrgang" muss sie auch 8 Stunden sitzen - als sie ansprach, dass sie das gesundheitlich (amtsärztlich attestiert) nicht kann und soll, wurde mit Kürzung der Bezüge gedroht, sodass sie nunmehr immer die Zähne zusammengebissen und Schmerzmittel noch und nöcher geschluckt hat."

Wenn das so ist - warum geht sie nicht zu ihren behandelnden Ärzten, schildert die beschriebene Situation (unerträgliche Schmerzen bi längerem Sitzen) und lässt sich krank schreiben?

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Murmeline

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 26.04.2011, 14:40 Uhr

Weil das das Problem nicht löst, sondern nur verschiebt.
Und wenn sie arbeitsunfähig geschrieben ist, kann sie auch ihrem Nebenjob nicht nachgehen.

LG
S

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OK, aber...

Antwort von Murmeline am 26.04.2011, 14:46 Uhr

...ein zerfressener Magen/Leber/Nieren etc. aufgrund hohen Schmerzmittelkonsums kann doch auch nicht der wahre Jakob sein...ich spreche da (leider) aus Erfahrung...bin selber Schmerzpatientin, nehme Schmerzmittel mit einem Magenschutz und teilweise auch Opioide...aber bei mir gilt es, einen Vollzeit-Beamtenjob mit entsprechendem Pensionsanspruch zu erhalten, dafür nehme ich so Einiges in Kauf...hätte ich "nur" einen Minijob ohne Rentenanspruch, würde ich dafür nicht derart meine Xundheit aufs Spiel setzen *sorry*

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@murmeline: Da machst Du es Dir zu einfach...

Antwort von Ralph am 26.04.2011, 15:16 Uhr

Hallo,

von 200,- € darf sie 120,- € behalten. Diese Summe jeden Monat bedeuten für jemanden im SGBII-Bezug Welten an Verbesserung von Lebensqualität. Es ist nicht ein nebenjob, der aufgegeben würde, sondern der nebenjob, der in diesem Falle offenbar recht optimal für sie paßt.

Und jetzt mal ehrlich und ganz grausam real geschrieben: Die Chance, daß sie als 59jährige mit einem GdB noch einmal auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß faßt, ist ziemlich gering. Und so ist alleine schon in dieser Hinsicht der Nebenjob mehr als nur die 120,- € mehr im Monat, es ist wenigstens ein Rest von Bestätigung.

WENN der Arbeitsvermittler übrigens sie zu diesem Job gezwungen hat IN KENNTNIS des ärztlichen Attests, wäre das eigentlich ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde...

Viele Grüße
Snoopy

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