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Geschrieben von Misty am 19.03.2011, 14:54 Uhr

Frage zu Hartz 4 - Berechnung und Krankmeldung

Hallo,

ich bin ja vor kurzem Arbeitslos geworden und musste zum Arbeitsamt. Ich habe einen normalen Antrag gestellt und bin mit allem Papieren dahingegangen. Nun habe ich gestern den Bescheid bekommen und bin fast hinten übergekippt.
Der Sachbearbeiter hatte mich beim Termin gefragt, ob ich schon mal da war, denn dann könnte er ja auf bestehende Datenbestände zurückgreifen.
Das hat er nun getan und mir fast 1000€ Einkommen angerechnet, das ich damals hatte, heute aber nicht mehr!
Das gibts doch gar nicht!
Nun meine erste Frage: Sind meine Eltern dazu verpflichtet für mich aufzukommen? (Während des Studiums waren sie das lauf Bafög-Berechnung und haben auch gezahlt - das Geld wird nun als mein Einkommen angerechnet)
Des weiteren wurde ein damaliger Hiwi-Job angerechnet, den ich weder im Antrag angegeben habe, noch weiterhin ausgeübt habe.
Da es sich ja um einen Bescheid handelt, werde ich wohl Widerspruch einlegen müssen oder? Eigentlich ist es in meinen Augen ein Fehler des Sachbearbeiters, denn diese Sachen sind im Antrag ja nicht aufgeführt. Ich möchte ihn deswegen nicht vor die Wand laufen lassen, er ist nämlich ein ganz netter, aber ich denke ein Anruf wird nicht genügen oder?

Meine zweite Frage betrifft eine Krankmeldung. Ich muss bald für eine OP ins KH und weiß nicht genau wie ich damit zu verfahren habe. Reiche ich dem Arbeitsamt einfach eine Krankmeldung ein?

Danke misty

 
8 Antworten:

Re: Frage zu Hartz 4 - Berechnung und Krankmeldung

Antwort von mf4 am 19.03.2011, 15:12 Uhr

Was war da denn los? Natürlich kann nur berechnet werden, was du aktuell hast und nicht was mal war. Seltsam.
Ich vermute er dachte es ist ein Wiederbewilligungsantrag und er hat mal geschmeidig alles übernommen anstatt zu aktualisieren.

Zur Krankmeldung: Einfach reinreichen den Schein.

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Re: Frage zu Hartz 4 - Berechnung und Krankmeldung

Antwort von Misty am 19.03.2011, 15:50 Uhr

Wiederbewillung - mhhh. Damals, als Studentin war ich selber aber ja gar nicht Leistungsberechtigt, heute aber schon, das hatte er auf jeden Fall geändert.
Kann denn verlangt werden, dass meine Eltern weiterhin Unterhalt zahlen müssen?

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Re: Frage zu Hartz 4 - Berechnung und Krankmeldung

Antwort von mf4 am 19.03.2011, 16:08 Uhr

Ich erinnere mich, daß sowas früher vom Sozialamt ab und an angefragt worden ist, wie viel die Eltern verdienen usw. aber jetzt kann ich es dir nicht sagen. Ist das Kind unter 25 bekommt alleinwohnend gar kein H4, müßte bei den Eltern wieder einziehen. Mehr weiß ich leider nicht

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Re: Frage zu Hartz 4 - Berechnung und Krankmeldung

Antwort von Terkey235 am 19.03.2011, 17:18 Uhr

Bekommst du denn ALg2 und nicht ALG1? Wie lange warst du sozialversicherungspflichtig angestellt? Was im Studium war, hat nichts mit der jetzigen Situation zu tun. Einspruch einlegen, erklären und neu berechnen lassen.

LG terkey

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Re: Frage zu Hartz 4 - Berechnung und Krankmeldung

Antwort von shinead am 19.03.2011, 23:04 Uhr

Deine Eltern sind dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig nachdem du Mutter geworden bist. Egal wie alt du bist!

Also: Widerspruch einlegen!

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Re: Frage zu Hartz 4 - Berechnung und Krankmeldung

Antwort von Ceca2 am 20.03.2011, 9:05 Uhr

Hallo,

meine Nachbarin hat Unterhalt von ihren Eltern bekommen, als sie Hartz beantragte, obwohl sie bereits ein Kind hatte. Der Grund: sie war unter 28 und hatte bis dahin keine abgeschlossene Ausbildung. Sie befand sich allerdings in Ausbildung als sie Unterstützung brauchte.

Da musst du dich bei jemandem erkundigen, der sich wirklich auskennt.

Gruesse
Ceca2

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Re: Frage zu Hartz 4 - Berechnung und Krankmeldung

Antwort von shinead am 20.03.2011, 9:50 Uhr

Ich kenne auch viele bei denen das Amt diese Schiene versucht hat und den Eltern erklärte sie seien ja unterhaltpflichtig und man könne daher keine Leistungen genehmigen.

Die Gerichte sahen das dann anders...

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Re: Frage zu Hartz 4 - Berechnung und Krankmeldung

Antwort von Misty am 20.03.2011, 10:11 Uhr

Hallo,
meine Eltern waren auch mit meinen Kindern Unterhaltsverpflichtet, trotz Ausbildung. Denn das Bafög-Amt rechnet ja anhand des Einkommens der Eltern und errechnet dir auch den Betrag, den die Eltern zahlen müssen. Der Ablehnungsbescheid muss zum Amt..wenn die Eltern nicht zahlen wollen, muss man vor Gericht klagen...
Nun hab ich erst 6Monate gearbeitet und bekomme somit ALG2. Nur die Berechnung muss ich nochmal korrigieren lassen. Ich hoffe doch ohne den Unterhalt meiner Eltern.
Ich finde die ganze Sache ziemlich unfair, denn ich lebe seit 10 Jahren mit meinen Kindern alleine und trotzdem mussten meine Eltern das Studium finanzieren, obwohl ich vorher schon eine Ausbildung absolviert habe. Aber zum Glück hat ja alles geklappt...

Danke euch und einen sonnigen Sonntag...

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