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Geschrieben von Galadriel am 28.04.2013, 12:05 Uhr

Gibt es eine Regelung zur Mitteilungspflicht bei Kinderbetreeungsstätten?

Guten Morgen (oder doch eher Mittag)

Ich habe eine wichtige Frage.
Mein Kind lebt nicht bei mir und ist im Schülerhort betreut.
Ich habe eingangs darum gebeten, mir wichtige Infos wie Unfälle/längere Krankheitszeiten, Elternabende, Elterngespräche etc. getrennt zukommen zu lassen, da der KV diesbezüglich keinerlei Kooperationsbereitschaft zeigt. (Wir haben das GSR)
Hierzu habe ich der Hortleiterin ein Heft mit Briefmarken gebeten, um ihr das Porto zu ersparen. Sie hat sich jedoch von Anfang an geweigert, mir Elternbriefe zukommen zu lassen, da sie der Meinung ist, der Vater habe das zu tun, und es sei unsere Sache, wie wir das regeln. Ihr sei es ein zu hoher Verwaltungsaufwand, mir alles nochmals zu senden.
Einerseits verständlich, denn wenn ALLE Eltern das so machen würden, käme sie ja zu gar nichts mehr.
Andererseits verstehe ich nicht, warum sie denn keinen Mailverteiler einrichten kann, in den Schulen klappt das doch auch!?
Zumal ich ihr ausdrücklich mitgeteilt habe, dass der Vater hier keinerlei Kooperationsbereitschaft zeigt.
Man muss allerdings dazu sagen, dass sie und der KV eng miteinander befreundet und Nachbarn sind.
Nun ist unser Kind dort seit 7 Monaten und ich habe weder vom Vater noch von ihr auch nur eine einzige Einladung zum Elternabend/Gespräch bekommen!?
Gibt es da nicht irgendeine Regelung, in welchem Abstand solche Gespräche angeboten werden /Elternabende stattfinden MÜSSEN?
Ich bestehe auf mein Recht, informiert zu sein!
Danke für Eure Hilfe....
LG,
Galadriel

 
6 Antworten:

Re: Gibt es eine Regelung zur Mitteilungspflicht bei Kinderbetreeungsstätten?

Antwort von Pamo am 28.04.2013, 12:12 Uhr

Ich würde mich mit der übergeordneten Stelle der Hortleitung in Verbindung setzen.

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Re: Gibt es eine Regelung zur Mitteilungspflicht bei Kinderbetreeungsstätten?

Antwort von mf4 am 28.04.2013, 12:59 Uhr

Meine Kinder gehen seit Jahren in den Hort.
Elternabende wie in der Schule gibt es da nicht. 1 oder 2 Familien-Unternehmumgen im Jahr gibt es und Ferien-Pläne, wo man einschreibt, welches Kind wann da ist... das wars.
Für mich ist das so absolut okay, denn mal ein kurzes Gespräch, wenn es ein Problem gibt ergibt sich immer mal bei Abholen der Kinder.
Mails gibt es hier auch nicht mehr. Das klappte offenbar nicht.

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alternativ

Antwort von Pamo am 28.04.2013, 13:25 Uhr

kannst du auch einfach regelmäßig dort vorbei fahren, bspw. einmal die Woche, und da persönlich alle Infos holen

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Re: Gibt es eine Regelung zur Mitteilungspflicht bei Kinderbetreeungsstätten?

Antwort von Leena am 28.04.2013, 14:01 Uhr

Bei unserem Hort gibt es Elternabende, ich glaube, einen Elternabend pro Schulhalbjahr, und es gibt mindestens ein Elterngespräch mit den Erziehern pro Schuljahr. Ansonsten noch gelegentliche Eltern-Kind-Nachmittage, Grillen mit der gesammelten Gruppe u.ä.

Da meine Kinder im Normalfall nicht abgeholt werden, sondern alleine nach Hause gehen, ergeben sich da keine Gespräche.

Mails gibt es hier übrigens auch nicht, aber es ist gängige Praxis, dass man Krankmeldungen, vorzeitige Abholungen oder was auch immer einfach kurz und schnell per Mail durchgeben kann, das geht schon.

Wie die Rechtslage aussieht, weiß ich allerdings auch nicht.

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Re: Gibt es eine Regelung zur Mitteilungspflicht bei Kinderbetreeungsstätten?

Antwort von shinead am 28.04.2013, 14:03 Uhr

Bei uns gibt es nur einen Elternabend im Jahr. Den Mailverteiler hat der Elternbeirat initiiert. Du kannst Dich auch zum EB wählen lassen, dann kriegst Du an dieser Stelle mehr mit.

Elterngespräche gibt es hier nicht in "geregelter" Form. Es werden alle 3 Monate Termine für die Eltern zur Verfügung gestellt. Da kann sich dann eintragen, wer Gesprächsbedarf hat.

Ansonsten kannst Du das Jugendamt mit ins Boot holen, denn grundsätzlich hat die Leitung recht, der Vater steht in der Pflicht!

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Danke!

Antwort von Galadriel am 29.04.2013, 19:25 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten.
Einfach mal jede Woche vorbeifahren ist nicht, darüber hatte ich nachgedacht, aber das sind jedesmal >40km und >40km zurück und ich bin berufstätig, da ist das nicht soooo die ideale Lösung.
Der KV ist da wohl wirklich in der Pflicht. Die Informationspflicht lässt sich im Zweifelsfall ja auch herbeiführen

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