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Geschrieben von nociolla am 06.10.2008, 11:24 Uhr

Regelung Feiertage

Wie kennt ihr das ?
Mein Anwalt sagt an Hohen Feiertagen sind sie da wo ihr Lebensmittelpunkt ist , sein Anwalt sagt es muss jedes Jahr getauscht werden.
Wir streiten jetzt das dritte Jahr in 4 Woche ist jetzt der Gerichts Termin . Wie kennt ihr das ?
Danke noch mal
Anja

 
7 Antworten:

Re: Regelung Feiertage

Antwort von Pinky2 am 06.10.2008, 11:35 Uhr

Wir haben folgende Regelung vor Gericht getroffen.

Heiligabend bis 16.00 Uhr beim Vater danach zu mir. 1. Weihnachstag bei mir und 2ter beim Vater. Sylvester wird jedes Jahr getauscht. 1ster Ostertag bei mir und 2ter beim Vater.

Ferienregelung. 6 Wochen beim Vater und 6 Wochen bei mir. Umschichtig jedes Jahr, einer die erste Hälfte Ferien und nächstes Jahr die zweite Hälfte Ferien. So kann man sich auch langfristig was vornehmen.

Lieben Gruss

Pinky (ich freu mich schon auf meine Kinderfrei Woche nächste Woche, lach)

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Re: Regelung Feiertage

Antwort von nociolla am 06.10.2008, 11:42 Uhr

Wenn meine zwei erst Heiligabend bis 16.00 Uhr bei ihm Feiern dann noch mal bei mir kann ich erstens nicht zum Kindergottesdienst was wir jedes Jahr machen und mir wichtig ist . Und die Kinder sind ja dann total durch geknallt bei zweimal Feiern am Tag .
Und ich muss Weihnachten mit meiner und an einen anderen Tag mit seiner Familie Feiern da er keinen Kontakt zu seiner Familie hat seit 2,5 Jahre .
Anja

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Re: Regelung Feiertage

Antwort von mamafürvier am 06.10.2008, 11:44 Uhr

Wir haben alles ohne Gericht so geregelt.

z.B. Weihnachten
24.12. Kids bei Mama, Papa auch
25.12. alle bei Mama (Töchterchen hat Geburtstag)
danach gehen die Kids mit Papa für 2-3 Tage

Ostern wirds so geregelt, daß die Kids Sonntags bei mir sind und Montag beim Papa.

Ansonsten:
Papa kommt 1-2 mal pro Woche die Kids besuchen, ist bei uns oder geht mit ihnen raus. Jedes 2.WE hat Papa die Kids von Fr. Abend bis Sonntag Abend.

Regelungen sind ansich fest aber wenns mal Abweichungen geben mußte gabs bisher noch nie Probleme. Wenn er irgendwie kann ist er auch gern da um z.B. mit den Kids zu KA zu gehen.

Beide Kids noch in der Kita, Ferienregelungen werden sich später auch unproblematisch verhandelt denke ich.

Ich habe das alleinige SR, habe aber keinerlei Interesse mit dem Papa über die Kids zu streiten, da wir in dem Punkt zusammenarbeiten, weiterhin Mama und Papa sind und vor allem das tun was das beste für die Kids ist.
Sie können ja nix dafür, daß wir es verkackt haben.

lG Kerstin

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Re: Regelung Feiertage

Antwort von Sandr@1974 am 06.10.2008, 11:48 Uhr

Hallo,

bei uns wurde es vor Gericht so geregelt, dass mein Sohn (7) am zweiten hohen Feiertag bei seinem Vater ist. Mein Ex hatte damals geklagt, weil er ihn angeblich zu wenig sieht.
Nun ist es aber so, dass es dem Herrn Vater zu viel Fahrerei ist (wir wohnen ca. 50 km auseinander) und er holt ihn zwischen Weihnachten und Silvester für 2 Tage und an Ostern gar nicht.
Die übrige Zeit im Jahr hat er ihn normalerweise alle 4 Wochen für ein Wochenende, aber es kommt auch schon mal vor, dass er ihn 2 oder 3 Monate gar nicht hat. So wie jetzt, es sind schon wieder 4 Monate um ohne dass er seinen Sohn gesehen hat oder es ihn interessiert, wie es ihm geht und was er macht. Da frag ich mich, warum um alles in der Welt, muss man da vor Gericht gehen? Da steig ich wohl nie hinter.

LG Sandra

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Re: Regelung Feiertage

Antwort von berita am 06.10.2008, 11:50 Uhr

Am Anfang hatten wir es so gehalten, dass meine Tochter erst mit mir und meinen Eltern gefeiert hat, am zweiten Weihnachtsfeiertag dann mit ihrem Vater zu dessen Eltern gefahren ist inkl. einer Übernachtung. In letzter Zeit will sie aber gar nicht mehr zu den Eltern meines Ex und vermutlich wird das Weihnachten dann auch nur mit meiner Familie laufen. Mir persönlich ist das übrigends ziemlich egal, mir liegt Weihnachten nicht sehr am Herzen, obwohl wir natürlich einen Baum aufstellen etc. Ich verstehe daher auch nicht ganz, wie man sich jahrelang um diese Tage streiten kann und das dann auch noch vor Gericht trägt. Das Jahr hat soviele Tage, die man mit seinem Kind verbringen kann, wie es einem gefällt.. Ich würde danach gehen, wie es dem Kind gut tut.

LG

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Re: Regelung Feiertage

Antwort von anahid am 06.10.2008, 13:40 Uhr

und wo ist dein problem jetzt? warum tauscht ihr denn nicht jedes jahr? er möchte auch heiligabend mit den kindern sein - ein verständlicher wunsch, oder?


greetz
anahid

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Re: Regelung Feiertage

Antwort von glöckchen1 am 06.10.2008, 14:04 Uhr

Hallo,
Du nun echt nicht böse gemeint, bitte kriegs jetzt nicht in den falschen Hals . Ok?! Aber geht Ihr im Ernst deswegen vor Gericht? Wegen Feiertagregelung oder stecken da auch noch andere Gründe dahinter??
Muß sowas vor Gericht ausgetragen werden? Kann man sich da nicht so einigen oder mit Jugendamt oder so wenns anders nicht geht??
Echt nicht böse gemeint, mich würds nur interessieren, weshalb genau es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. LG

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