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Geschrieben von Ruhrgirl am 15.05.2013, 6:08 Uhr

Frage zum Selbstbehalt bei Kindesunterhalt

Ich lese ja meist nur still mit, da ich schon länger nicht mehr AE bin, aber heute melde ich mich mal kurz:
Ähm ist denn nicht mehr Kindesunterhalt vorrangig vor ALLEM?

So kenne ich das, erst das Einkommen, dann der Unterhalt und vom Rest können ihm die Gläubiger seine Schulden wegpfänden oder was auch immer!

Zudem hat er eine erhöhter Erwerbsobliegenheit, müsste also noch zusätzlich einen Job annehmen, um den Unterhalt fürs Kind leisten zu können!

Ich würde mich da zügig vom Anwalt beraten lassen bzw. beim Jugendamt drauf pochen, das er mehr leisten kann! Seine Schulden sollten nicht das Problem Eures Kindes sein!

Bei uns ist es auch so, das mein Mann für seine Tochter aus der früheren Beziehung (gerne) zahlt, obwohl er nicht mal ansatzweise gut verdient und Schulden hat, die sind teilweise sogar nachweislich durch die Kindesmutter verursacht!
Wir könnten jetzt, wegen einem gemeinsamen Kind, eine Abänderungsklage einreichen, tun wir aber nicht, denn seine "Große" kann ja nichts dafür, das wir noch ein Baby bekommen haben!

Viel Glück und lieben Gruß

 
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