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Geschrieben von Gisi67 am 05.03.2012, 7:19 Uhr

Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zurück zahlen?

Hallo,

ich muss aufgrund einer schweren Erkrankung für zwei bis drei Wochen in die Klinik. Neben dem Drama, dass sich der Vater meiner Töchter gezogen hat wie Kaugummi die Kinder solange bei sich aufzunehmen, möchte er nun für die Zeit meines Krankenhausaufenthaltes den Kindesunterhalt anteilig zurückgezahlt bekommen von mir und sollte das länger dauern will er auch für den nächsten Monat keinen überweisen, wiel die Kinder ja zur Zeit bei ihm sind. Stimmt das?
Mal abgesehen davon, dass ich eh finanziell in den Seilen hänge, wenn die Lohnfortzahlung eingestellt wird und ich Krankengeld bekomme, würde mich da komplett ruinieren, denn Miete, Strom, Fernwärme usw. laufen natürlich weiter - egal ob ich krank oder gesund bin. Kann auch schlecht jetzt die Wohnung kündigen ....
Er ist im ehelichen haus geblieben - zahlt also weder Miete und Haus ist abgezahlt; auf die Auszahlung meines Anteils habe ich bisher verzichtet, geschieden sind wir noch nicht. Ich lebe in in einer 4-Zimmer-Wohnung mit den Kindern.

Vielen Dank für eure Antworten schon mal

Gisi

 
17 Antworten:

Re: Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zurück zahlen?

Antwort von mf4 am 05.03.2012, 8:22 Uhr

Im Leben nicht kann er wegen 2 Wochen den UH streichen und selbst wenn du länger weg wärest und die Kinder nicht zu hause könnte er ihn nicht ganz streichen, denn Unterhalt umfaßt ja auch wohnen... ich nehme an, dass wegen des KH-Aufenthaltes trotzdem Miete usw. anfällt.

Leider kenne ich das aber auch, bei Geld hört es leider oft auf... davon kann auch ich ein Lied singen.

Sind die Kinder bei ihm während du im KH bist? ist das sein Problem, dass er UH zahlen muss aber sie "durchfüttern" muß? Dann kann er ja ein paar Euro abziehen, was sie für Nahrung brauchen. Die anderen Kosten bleiben ja wie immer.

Um die finanzielle Situation etwas zu entschärfen noch ein Tipp von mir (war 2011 6 Wochen im KH). Da im KH täglich Kosten anfallen lass dich am besten vor dem KH-Aufenthalt von der Krankenkasse von der Zuzahlung befreien.
Lass dir ausrechnen, wie viel Zuzahlung im Jahr 2012 du zahlen müßtest, bezahle den noch offenen Betrag an die Kasse und lasse dir eine Befreiung fürs ganze Jahr ausstellen. Mein KH-Aufenthalt hätte mich finanziell ruiniert, wenn ich kein Geld für die Kinder bekommen hätte und dafür noch jeden Tag im KH hätte 10€ löhnen müssen.

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Re: Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zurück zahlen?

Antwort von CKEL0410 am 05.03.2012, 8:28 Uhr

Wie es in eurem Fall ist kann ich nicht genau sagen,die Kinder meines Mannes wurden in der Zeit wo die Mutter in Reha war fremdbetreut und er musst den uh vom Jugendamt aus an diese Person zahlen,es ging erstmal um 3 Wochen .

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Re: Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zurück zahlen?

Antwort von mf4 am 05.03.2012, 8:43 Uhr

Da ging es aber mit ziemlicher Sicherheit nicht um den vollen UH. Wenn doch für mich unverständlich. Die Kosten für Miete und Fixkosten laufen ja weiter und was wegfällt für die Mutter wäre lediglich die Verpflegung.
Selbst KiTa- und Hortkosten bleiben ja, auch wenn das Kind 3 Wochen nicht die Einrichtung besucht.

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Antwort von mf4 am 05.03.2012, 8:45 Uhr

Hier steht es wie ich es schrieb...

http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/07/10/kuerzung-unterhalt-wenn-kind-bei-dem-umgangsberechtigten/

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Re: Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zurück zahlen?

Antwort von shinead am 05.03.2012, 9:18 Uhr

Denkt er vielleicht.

Nein. Er kann den Unterhalt nicht zurückfordern oder im nächsten Monat kürzen.
Wenn er die Kinder in den hälftigen Ferien oder am WE hat, geht das ja auch nicht.

Solche Betreuungen sind schon im Unterhalt mit einberechnet.

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Re: Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zurück zahlen?

Antwort von mf4 am 05.03.2012, 9:25 Uhr

Ich finds traurig... man muss als Mama ins KH, hat schon genug Sorgen und dann auch noch so etwas. Im o.g. Falle ist wahrscheinlich nicht mal der KV, derjenige, der das Kind betreut, wenn Mama im KH ist und dann noch Forderungen stellen.

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Re: Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zurück zahlen?

Antwort von Gisi67 am 05.03.2012, 10:03 Uhr

Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Waren sehr hilfreich. Ja - traurig finde ich das auch. Immerhin war man mal 28 Jahre ein Paar und hat sich gemeinsam für die Kinder entschieden. Neben all dem Ärger und der Erkrankung habe ich eh momentan das Gefühl die letzte Rabenmutter zu sein, immerhin sind wir (die kinder und ich) ja nicht ohne Grund ausgezogen. Aber zur zeit gibt es keine andere Alternative - außer schnell gesund werden!

LG
Gisi

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Re: Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zurück zahlen?

Antwort von mf4 am 05.03.2012, 10:05 Uhr

Wo sind denn die Kinder, wenn du im KH bist und wie alt sind sie?
Bei mir hat der KV die Kinder genommen aber es gab auch finanzielle Forderungen von ihm. da er sich aber gut kümmerte hab ich meine Klappe gehalten. So konnte ich die Kinder auch sehen, obwohl ich einige Wochen weg war. Wahrscheinlich bin ich nochmal im KH und mir graut jetzt schon wieder vor dem ganzen Mist.
Gute Besserung!

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Re: Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zurück zahlen?

Antwort von Gisi67 am 05.03.2012, 10:23 Uhr

Die Kinder sind 12, 10 und 6 und sind dann (besser gesagt seit gestern abend, da ich ja nur noch auf Abruf zu Hause bin) bei ihrem Vater. Er ist zwar tagsüber arbeiten, aber die Großeltern sind da und passen auf bis er wieder da ist. Nur weiß ich und auch die Kinder, dass er schnell auf 180 ist und dann auch mal gewalttätig wird; seine Eltern sind da nicht besser. Das hat ja letztendlich - neben ständigem fremdgehen - auch zur Trennung geführt. Freunde von mir, die sich bisher auch um uns gekümmert haben, wollten die Kinder nehmen, aber das wollte der Herr nicht! wir leben jetzt seit einem halben Jahr getrennt und er hat die Kinder 1 x am Wochenende gehabt, sonst hatte er immer eine Ausrede. Jetzt reißt er sich förmlich um sie. Er wird mich auch garantiert mit den Kindern in der Klinik besuchen, aber trotzdem ist es ein doofes Gefühl, denn ich weiß ja, dass die Kinder sich hinterher die Hetztiraden über mich anhören dürfen.

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Re: Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zurück zahlen?

Antwort von mf4 am 05.03.2012, 10:44 Uhr

Was ist das denn für ein Typ?
Wenn meine beiden mich sehen wollte fuhr Papa mit ihnen Mama im KH besuchen und die Reha machte ich extra in seinem Wohnort um die Kinder ganz oft sehen zu können. Finanziell kommt von ihm nix, eher noch Forderungen aber zumindest hetzt er nicht und kümmert sich, wenn die Kinder bei ihm sind.
Mann Mann wie soll man denn gesund werden, wenn man noch solche Sorgen am Hals hat. Wirklich schade.

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Re: Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zurück zahlen?

Antwort von CKEL0410 am 05.03.2012, 13:08 Uhr

Doch es war der komplette uh,da das Jas die Betreuung organisiert hat.

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kann ich nicht nachvollziehen

Antwort von mf4 am 05.03.2012, 13:23 Uhr

Huch... das schockt mich ja grad. Da liegt man im KH, zahlt 10€/Tag im KH, bekommt hunderte € weniger, weil der UH fehlt und dann soll man die laufenden und anfallenden Fixkosten tragen? Wie denn?
Wenn das so ist dann sollte ich schonmal für meinen nächsten KH-Aufenthalt sparen. Wegen ein paar Wochen bekommt man nicht einmal H4 für die Kinder gestrichen...

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Re: kann ich nicht nachvollziehen

Antwort von CKEL0410 am 05.03.2012, 13:34 Uhr

Ich kann nur sagen wie es war,wurde alles vom ja so geklärt,vielleicht weil es darüber lief.

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Re: kann ich nicht nachvollziehen

Antwort von shinead am 05.03.2012, 13:45 Uhr

Wenn das Kind vom KV betreut wird, und die Zeitspanne nicht allzu lang ist, läuft der Unterhalt weiter.

Wird das Kind außerhalb der Eltern für diese Zeit betreut, dann müssen die Betreuer ja auch bezahlt werden, denn für sie bedeutet es Arbeit das Kind "fremder Menschen" zu versorgen. Wahrscheinlich wurde deshalb der Einfachheit halber der Unterhalt umgelenkt.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 05.03.2012, 15:03 Uhr

Mein Ex hat seinerzeit unbezahlten Urlaub genommen und Lohnersatz von der KK bekommen (statt Haushaltshilfe), das war sozusagen sein Lohn fürs Kinderhüten.

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Re:

Antwort von mf4 am 05.03.2012, 16:43 Uhr

Da war er aber nett...
das war das, was ich meinem Ex anbot aber statt die (68?) % von der KK wollte er eben seinen Lohn komplett und nahm bezahlten Urlaub und Minusstunden und ich musste für die Kinder noch Geld geben, weil er sie ja durchfüttern mußte.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 05.03.2012, 17:07 Uhr

Das war noch in den Anfangszeiten, mittlerweile nimmt er sie gar nicht mehr, wenn irgendwas ist, dazu kommen dann meine Eltern von auswärts angereist, die kriegen aber wenigstens ne Fahrtkostenerstattung seitens der KK.

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