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Geschrieben von Jeanette40 am 18.05.2010, 20:02 Uhr

Berücksichtigung Kindesunterhalt bei Härtefallregelung Krankenkasse?

Weiß das jemand? Ich muss dringend mal zur Krankenkasse, weil ich ja jetzt eine Krone auf den wurzelspitzenresektierten Zahn bekommen soll. Der Kostenvoranschlag ist horrend . Die Mitarbeiterin der Krankenkasse sagte mir, mein Bruttoeinkommen darf etwas über 1400 Euro im Monat nicht übersteigen. Auf dem Formular steht, ich muss die Einkünfte aller Familienmitglieder angeben (also, meine Sohnes). Gelistet steht dort auch Unterhalt. Darf ja aber wohl nicht wahr sein, dass sein Unterhalt dann unter Umständen dazu beiträgt, dass ich mit meinem niederen Einkommen nicht in die Härtefallgrenze reinkomme? Ich mein, ich kann das ja nicht von dem Geld bezahlen, dass ich für ihn kriege?

Ich wäre froh über Auskünfte oder wenn jemand konkrete Zahlen kennt.

Danke!

 
4 Antworten:

Re: Berücksichtigung Kindesunterhalt bei Härtefallregelung Krankenkasse?

Antwort von groschi am 18.05.2010, 20:28 Uhr

meines wissens zählt unterhalt als einkommen.

aber schau mal hier: http://www.uko-dent.info/aktuellethemen/haertefallregelungzahnersatz/index.php

vielleicht hilft es dir weiter

lg

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Re: Berücksichtigung Kindesunterhalt bei Härtefallregelung Krankenkasse?

Antwort von leaelk am 18.05.2010, 20:36 Uhr

Hallo,
ich weiß gesichert, dass der Unterhalt der Kinder zum Einkommen zählt. Ebenso wie das Kindergeld. Ihr seid ja eine Bedarfsgemeinschaft. Allerdings gibt es für Kinder auch wieder Freibeträge, soweit ich weiß.
LG Kerstin

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Danke euch beiden! o.T.

Antwort von Jeanette40 am 18.05.2010, 23:44 Uhr

o. T.

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Re: Berücksichtigung Kindesunterhalt bei Härtefallregelung Krankenkasse?

Antwort von sexylady78j am 03.08.2018, 7:58 Uhr

Guten morgen, als ich habe ml etwa im Internet Gelesen, also das Kindergeld zählt NICHT als einkommen, ich habe nochmal ein ABSCHNITT mit gehangen,das war der Stand von 2017 .

Hier könnt Ihr ersehen was als BRUTTO zählt und was nicht gezählt wird.

Hoffe konnte euch helfen!

Lg Tanja

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