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Geschrieben von Liteon am 10.02.2010, 14:24 Uhr

Zusatzbeitrag Krankenkasse bei Bezug von ALG II

Hallo,

ich erhalte ALG II aufstockend, da ich derzeit leider nur eine Teilzeitbeschäftigung habe.

Demnach werden die Krankenkassenbeiträge von der ARGE übernommen.

Nun habe ich heute von meiner Krankenkasse (DAK) ein Schreiben bzgl. dieses monatlichen Zusatzbeitrages i.H. von 8 Euro bekommen, mit der Bitte eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Auf der Rückseite steht im Kleingedruckten, wenn jemand Bezüge u.a. von ALG II erhält, soll er sich wegen dem Zusatzbeitrag und der evtl. Übernahme an sein zuständiges Jobcenter wenden.

Ist ja schön und gut, aber wie ich schon in Erfahrung bringen konnte, kann mir die ARGE bei einer Antragstellung für die Kostenübernahme dieser 8 Euro nahelegen, die Krankenkasse zu wechseln, was ich aber auch div. Gründen nicht machen möchte.

Langer Text, kurze Frage: Bleibt mir also (zumindest bis auf weiteres) nichts anderes übrig, als diese 8 Euro selber zu zahlen?

Weiß jemand schon mehr über dieses Thema?

Danke + Lg,

Liteon

 
4 Antworten:

Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse bei Bezug von ALG II

Antwort von mamafürvier am 10.02.2010, 14:27 Uhr

Da es nur 8€ sind würde ich mir den Krampf sparen und ich denke sogar, daß die Arge das nicht übernimmt. Du kannst die Kasse wechseln und eine Pauschale für Versicherungen übernimmt ja die Arge schon.

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Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse bei Bezug von ALG II

Antwort von Lena_1977 am 10.02.2010, 15:12 Uhr

Die Arge zahlt deine KK weil du TZ arbeitest ?
Wechsel doch zu einer Kasse ohne Zusatzbeiträge - meine erhebt 2010 keinen Zusatzbeitrag.

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Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse bei Bezug von ALG II

Antwort von shinead am 10.02.2010, 15:22 Uhr

Wenn Du TZ arbeitest zahlst du die Hälfte der Krankenkassenbeiträge. Die andere Hälfte zahlt den Arbeitgeber. Die Arge müsste da komplett raus sein!

Wahrscheinlich könntest Du (gerade nach dem gestrigen Urteil) die 8 Euro monatlich von der Arge bekommen.

Allerdings sollte man m.E. in eine Krankenkasse wechseln, die eben keine Zusatzbeiträge erhebt. Die Leistungen sind sowieso zu 99%gleich. Und: warum sollte die Allgemeinheit dafür zahlen, dass Du die KK nicht wechseln möchtest? Das finde ich schon *überleg* unsinnig.

Gruß
Corinna

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Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse bei Bezug von ALG II

Antwort von Katharina70 am 10.02.2010, 21:47 Uhr

Ich finde das gar nicht so unsinnig denn ich habe 3 Kinder die einen Schwerbehindertenausweiß mit 60 %haben und die TK wo wir sind zahlt immer noch ohne wenn und aber Ergo und Sprachtherapie und wenn ich im KH bin was so 2 bis 4 mal im Jahr passiert wegen meiner gebrochenen und nun verschraubten Wirbel und den Rheuma weil ich immer mal wieder neu eingestellt werden muss und Schmerztherapien bekomme eine Haushaltshilfe und sie zahlt für die Kinder alle 2 Jahre eine Reha für Kinder bis 12 eine Haushaltshilfe bei Behinderung auch darüber hinaus habe einen Autistischen Sohn und ich kann mich echt nicht beklagen.
Ich weiß das viele für die Kinder viel weniger an Therapie bekommen als wir seit Jahren für die 4 Kinder.

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