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Geschrieben von Keks10 am 10.02.2010, 8:54 Uhr

Bitte um Auflärung...!!??

wie nennt man so ne urkunde, wo sich geschiedene eltern einigen bei unterhalt......??

mein ex war bisher arbeitslos, konnte keinen unterhalt zahlen, also bekomme ich UHV von 180 euro ....nun hat er seit 10-2009 arbeit u. will mir 150 euro zahlen, ich gehe mit 30 euro leer aus, da er nicht möchte das ich noch die 30 euro vom ju-amt bekomme, sind ja wieder neue schulden für ihn, was haltet ihr davon......ich gehe dann leer aus, für mich klar zum nachteil.....nun will er mit mir so ne urkunde machen........was soll ich nun machen ???????? erfahrungen bitte..........

 
9 Antworten:

Re: Bitte um Auflärung...!!??

Antwort von Lady41 am 10.02.2010, 9:19 Uhr

Hi


Wenn du eine Beistandshilfe beim JA hast können die dir da helfen.

Selbst da was aufsetzen würd ich nicht machen , da es hier ja um das ,,Recht und Unterhalt des Kindes geht.

Was du meinst ist wohl ein ,,Titel ,,den bekommt man bei Gericht glaub ich .

An deiner Stelle würd ich mich darauf nicht einlassen ,da der Betrag ja noch unter dem Satz liegt den du minimum vom UVG bekommst. Normaler Satz ist wesentlich höher was den Unterhalt angeht.

lg yvonne

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@Lady41

Antwort von Keks10 am 10.02.2010, 9:19 Uhr

wie geht die beistandschaft....???

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Re: @Lady41

Antwort von vallie am 10.02.2010, 9:24 Uhr

die geht, indem man beim jugendamt anruft und sich ein formular schicken läßt, in der du sie beantragst.....

nach dem sachbearbeiter fragen, nachname des kindes ist entscheidend!

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Re: @Lady41

Antwort von Lady41 am 10.02.2010, 9:25 Uhr

Hi

Du rufst beim JA an ,schilderst denen die Lage .Da du (schätze ich mal )alleinerziehend bist ,kannst du dort eine Beistandschaft einrichten lassen.Die kümmern sich dann
wie ein Anwalt um die Rechte deines Kindes ...sprich Unterhalt etc.


lg yvonne

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Re: @Lady41

Antwort von Keks10 am 10.02.2010, 9:26 Uhr

geht das nur bei unehelichen kindern...????

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Nein

Antwort von +emfut+ am 10.02.2010, 9:27 Uhr

Das geht bei allen Kindern, die einen Unterhaltsanspruch haben.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Nein

Antwort von Lady41 am 10.02.2010, 9:32 Uhr

jepp.....hier hab ich was dazu gefunden.


# Ist die elterliche Sorge zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil aufgeteilt (beim gemeinsamen Sorgerecht), kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beistandschaft beantragt werden; zum Beispiel, wenn Ihr Kind bei Ihnen lebt bzw. Sie Ihr Kind überwiegend selbst betreuen.
# Die Beistandschaft ist unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit Sie haben.
# Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.


und hier der link ....

http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/erzieherische-fragen-krisen/beistandschaft.html

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Re: Bitte um Auflärung...!!??

Antwort von CarmenOma am 10.02.2010, 10:33 Uhr

wenn er einen titelmacht wird er sicherlich den vollen unterhalt zahlen müssen ;-) also lass ihn doch ;-) ABER du hast in jedem Fall das recht dir den rest vom JA drauflegen zu lassen - ob er das will oder nicht muss dich nicht interessieren ;-) du musst sehen, dsas du das kind finanziert bekommst und wenn er das nicht schafft dann eben mit JA.
LG
Carmen
*1972 Zwillingsmädels 1992 sohnemann 2002 und in 08/10 oma

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Re: Bitte um Auflärung...!!??

Antwort von nefertari am 10.02.2010, 11:20 Uhr

Hallo,

der Vater meiner Tochter war auch auf so einem Trip...ich könnt ihr ja mal x€ und wenn ich mehr "über" habe, dann bekommt sie auch mehr... Meine Kleene bekommt UVG vom JA und die haben mir ganz klar geraten auf solche Mauscheleien nicht einzugehen. Entweder zahlt der KV den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle oder eben nicht. Schulden beim JA sind sein Problem und nicht meins. Ich muss sehen, wie meine Vorredner schon sagten, dass ich pünktlich Geld auf dem Konto habe, um meine Tochter ernähren und einkleiden zu können.
Ich kann von der Idee des KV nur abraten.

Viele Grüße Lena

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