Geschrieben von Ralph am 23.01.2014, 14:55 Uhr |
Ein paar Antworten...
Hallo Maja,
1. Haus: Das gehört Dir, nicht der Bank, und die Nebenkosten inkl. Heizung betragen ca. 450,- € im Monat. Muß da evtl. noch Tagstrom abgezogen werden? Das Haus ist alt, also kein Palast für 600.000,- €, die Kosten sind angemessen, auf jeden Fall würde eine Wohnung für vier Personen dem Amt auf jeden Fall einiges mehr an Geld kosten. Schon allein diese Wirtschaftlichkeitsrechnung wird zu einer Anerkennung führen.
2. Einkommensanrechnung: Kindergeld ist auf jeden Fall Einkommen jedes einzelnen Kindes, ebenso ggf. Unterhalt, der bei 2.300,- € netto aber drin sein wird, und nicht nur 300,- €.
Pflegegeld: Das ist ein Spezialfall, ist auch zu komplex, sich da mal eben hineinzulesen, aber rein vom Überfliegen her habe ich den Eindruck, daß das Einkommen anrechnungsfrei bleibt.
3. Wie hoch sind die Hilfen? Der Regelsatz für Alleinstehende ´beträgt aktuell seit 01.01.2014 391,- €. Schaue mal in § 20 und 21 SGB II, da findest Du die Regelsätze für Deine Kinder (altersabhängig) und den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Das kannst Du ausrechnen. Diese Summen addiert plus die anfallenden Betriebskosten für das Haus (außer Tagstrom und Telefon) ergeben Euren Bedarf. Davon ziehst Du das Kindergeld und den Unterhalt ab, der Rest wäre die Summe, die das Amt zahlen würde.
4. ALG II oder Wohngeldantrag: Ich würde auf jeden Fall ALG II beantragen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kannst Du mit dem Ablehnungsbescheid zur Wohngeldstelle gehen und ab Antragsmonat ALG II dann Wohngeld beantragen. Man nennt dies in der Verwaltung "Umdeutung" eines Antrages auf ALG II in einen Antrag auf Wohngeld. Die Dienststellen haben nämlich gar kein Interesse an parallel gestellten Anträgen, weil das die Verwaltung nur aufbläht. In Deinem Fall kommt zum Kindergeld von 558,- Euro ja nur noch der Unterhalt. Ob der so hoch ausfällt, daß Ihr zusammen mit Wohngeld auskommt, muß man wirklich abwarten, denn noch fließt er ja nicht.
5. Du benötigst einen Anwalt, der den Unterhalt ausrechnet, und zwar nicht nur den Kindesunterhalt, sondern auch den Getrenntlebendenunterhalt für Dich ab Trennung. Ohne diese Größe wirst Du nichts.
6. Inwieweit Du bei der Betreuung eines behinderten Kindes wieder arbeiten mußt, entzieht sich meiner Kenntnis. Das sagt Dir bei Antragstellung aber die Arbeitvermittlung. gehe da mal eher entspannt an die Sache heran. Nur zu. So schlecht, wie immer in den Medien behauptet sind, arbeiten die Leute in den Jobcentern nicht.
Viele Grüße
Ralph
- Wer kennt sich aus mit H4, Kinderzuschlag Wohngeld usw - TRudimaja 23.01.14, 11:34
- ich kann dir leider nicht meiterhelfen, aber..... - Mone76 23.01.14, 11:56
- Re: Wer kennt sich aus mit H4, Kinderzuschlag Wohngeld usw - Strudelteigteilchen 23.01.14, 12:04
- Re: Wer kennt sich aus mit H4, Kinderzuschlag Wohngeld usw - mf4 23.01.14, 12:07
- Aber man bekommt H4 nicht rückwirkend - Strudelteigteilchen 23.01.14, 12:41
- Re: Aber man bekommt H4 nicht rückwirkend - mf4 23.01.14, 12:46
- Re: Wohngeld? Wenn dann wohl - Franke 23.01.14, 16:15
- Re: Aber man bekommt H4 nicht rückwirkend - mf4 23.01.14, 12:46
- Aber man bekommt H4 nicht rückwirkend - Strudelteigteilchen 23.01.14, 12:41
- Re: Wer kennt sich aus mit H4, Kinderzuschlag Wohngeld usw - mf4 23.01.14, 12:07
- Ein paar Antworten... - Ralph 23.01.14, 14:55
- Danke... - TRudimaja 23.01.14, 15:14
- Zwei Dinge... - Ralph 23.01.14, 15:31
- Danke... - TRudimaja 23.01.14, 15:14
- Also... - TRudimaja 23.01.14, 16:23
- Re: Also... - kravallie 23.01.14, 17:43
- Zahlen sie denn die Wohnkosten? - TRudimaja 23.01.14, 18:25
- Re: Zahlen sie denn die Wohnkosten? - mf4 23.01.14, 18:47
- Re: Zahlen sie denn die Wohnkosten? - mf4 23.01.14, 18:50
- Re: Zahlen sie denn die Wohnkosten? - kravallie 23.01.14, 19:05
- Zahlen sie denn die Wohnkosten? - TRudimaja 23.01.14, 18:25
- Re: Also... - kravallie 23.01.14, 17:43
- Eine wichtige Sache habt ihr vergessen zu erwähnen.... - Limayaya 23.01.14, 20:41
- Re: Eine wichtige Sache habt ihr vergessen zu erwähnen.... - mf4 23.01.14, 20:50
- warum ist denn woanders Wohngeld vorrangig - Milia80 23.01.14, 21:41
- Re: warum ist denn woanders Wohngeld vorrangig - mf4 23.01.14, 21:46
- Re: warum ist denn woanders Wohngeld vorrangig - Strudelteigteilchen 23.01.14, 22:01
- Re: warum ist denn woanders Wohngeld vorrangig - mf4 23.01.14, 23:18
- Re: Wenn dann wohl Lastenzuschuss als Eigentümerin. - Franke 24.01.14, 0:52
- Es SCHEINT um weniger zu gehen - Strudelteigteilchen 24.01.14, 7:58
- Re: warum ist denn woanders Wohngeld vorrangig - mf4 23.01.14, 23:18
- Re: Eine wichtige Sache habt ihr vergessen zu erwähnen.... - Limayaya 24.01.14, 8:48
- Natürlich kann man auch in einem Haus/Wohnung getrennt leben... - Ralph 24.01.14, 10:05
- Re: Eine wichtige Sache habt ihr vergessen zu erwähnen.... - Strudelteigteilchen 24.01.14, 11:43
- Re: Eine wichtige Sache habt ihr vergessen zu erwähnen.... - Limayaya 24.01.14, 11:54
- warum ist denn woanders Wohngeld vorrangig - Milia80 23.01.14, 21:41
- Re: Eine wichtige Sache habt ihr vergessen zu erwähnen.... - mf4 23.01.14, 20:50
- Danke... - TRudimaja 24.01.14, 15:45
Warum ist es noch so schwer ( manchmal ) ...
Dabei sein oder nich
Umgang
KV über OP des Kindes informieren?!
Mit Ehemann zusammenbleiben ohne Liebe?
@strudelteigteilchen
Teilsorgerecht oder wie nennt man das?!
Wäre das ne Überreaktion?..
Wie ist folgendes rechtlich geregelt?