Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jenga am 06.11.2010, 13:17 Uhr

die sache ist doch eigentlich ganz klar

wenn der KV auf sein Umgangsrecht besteht zu Weihnachten,dann soll er es auch wahrnehmen. Das würde für mich heissen eineinhalb tage bei mutter und eineinhalb tage beim KV. er soll die kids abholen und fertig. wenn er aber meint nur für 2 stunden kommen zu müssen,würde ich dasnicht unterstützen,ich würde dann fahren. entweder hop oder top. KV kann ja wohl nicht machen was er will.........
ferien genau das selbe von 2 wochen weihnachtsferien hat er die kinder nunmal eine woche zu nehmen. was gibt dem kv das recht zu machen und tun was er will ??

die frage ist ja , was weiss der KV übers umgangsrecht ? Wenn er meint nur mal eben hinzufahren um geschenke abzuliefern,kann er es gefälligst auch ein oder 2 tage vor weihnachten tun. und das SIE kein bock hat die feiertage übe allein da zu hocken,kann ich sehr gut nachvollziehen,jeder feiert weihnachten eben anders gern. ich fahre auch 500 km weit zu meiner family über weihnachten udn sylvester. weil es für mich eben ein familienfest ist udn ich dieses formelle , spiessige , rituelle aber auch unheimlich schöne udn lustige fest bei meiner familie liebe.

lg

 
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