Für alleinerziehende Eltern

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von Patti1977  am 06.11.2010, 14:48 Uhr

angry...

dann sollte sie das eindeutig schriftlich vorm jugendamt klären. dann hat sie eine handhabe. aber den kindern nicht auch die möglichkeit geben ihren vater weihnachten zu sehen, finde ich nicht richtig. sie kann nicht einfach abhauen, wenn er umgangsrecht hat. das geht nicht. und sollte er drauf klagen (wenn es auch nur aus wut und nicht wegen der kinder ist), dann hat sie durchaus schlechte karten. sie muss noch so viele jahre in dieser situation leben und wenn man sie gleich zu anfang auf biegen und brechen dehnt, dann kann das nach hinten losgehen. mir ist klar, dass 2 stunden ärgerlich sind aber einfach so weg, das geht nicht. sie müssen es klären. kommen sie auf keinen grünen zweig, dann übers JA. so hat sie wenigstens auch was in der hand mit nicht an regeln halten. und die infos, die du gebracht hast mit: er holt sie nur sonntag statt montag bis freitag. wo stehen die??? nicht in den postings in diesem thread. ich denke, sie setzt auch mehr wissen über ihre situation vorraus als man hat. ich bin bei sowas immer für schriftliche umgangsvereinbarung. half bei uns wunder.

 
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