Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 24.08.2012, 20:23 Uhr

Auch hier : Wo steht das ?

Ich habe meine Info auch von Anwalt und Jugendamt.
Demnach, und vor allem wenn er auch GSR hat, muss er in seiner Umgangszeit keine Adressen mitteilen.
Was ist denn wenn die besuchte Person das nicht will dass Du die Adresse hast ?

Daher interessiert mich sehr auf welches Gesetz diese Aussage gemacht wird.
Muss ja verankert sein.

Gern per PN wenn Du das rausfinden solltest.

 
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