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Geschrieben von Sille74 am 01.09.2015, 7:46 Uhr

Wolke/juristisches Neuland????

Nein, natürlich funktioniert Beschlagnahme nicht "so einfach". Schliesslich stellt sie einen nicht ganz unerheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Juristische Neuland ist aber eine Beschlagnahme, auch von Wohnraum, keineswegs. Das kommt immer mal wieder vor zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit. Es gibt dafür gesetzliche Regelungen und auch Rechtsprechung dazu.

Rein juristisch gesehen kann man Wohnraum und Autobahnen im Zusammenhang mit einer Enteignung hierfuer schon vergleichen; die gesetzlichen Grundlagen sind naemlich die selben. Nur wird man zur Bereitstellung von Wohnraum eben eher nicht enteignen müssen; da wird normalerweise eine (voruebergehende) Beschlagnahme ausreichen.

 
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