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Geschrieben von wolke76 am 31.08.2015, 20:28 Uhr

Wolke/juristisches Neuland????

Ich spreche nicht von" Bescvhlagnahmeverträgen", so ein Quatsch. Vielleicht hab ich mich doof ausgedrückt, mag sein. Ich rege mich grad so auf, dass alles durcheinander gequirlt wird...

Einmal wird ein Vertragsangebot gemacht. Stimmt er (Eigentüer)zu, gibt es einen "normalen" Vertrag. Wenn der Eigentümer nicht zustimmt, KANN es zur Beschlagnahmung kommen, wobei das sooo einfach gar nicht vonstatten geht. Wie das zukünftig aussehen wird, wird sich zeigen. Wenn es dazu kommt, hat der Eigentümer Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

 
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