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Geschrieben von wolke76 am 01.09.2015, 8:52 Uhr

Solle,

Das mit dem juristischen Neuland war nur eine Zickerei Benediktes mir gegenüber, weil sie der Meinung ist, dass ich keine Ahnung habe.

Dass die Beschlagnahme Wohnraums nix komplett neues und bereits vorgekommen ist, ist mir vollkommen klar. Die Hürden dafür liegen nur sehr hoch, so dass sie relativ selten Anwendung findet.



"Nur wird man zur Bereitstellung von Wohnraum eben eher nicht enteignen müssen; da wird normalerweise eine (voruebergehende) Beschlagnahme ausreichen."

Eben!

 
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