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Geschrieben von Benedikte am 31.08.2015, 19:54 Uhr

Wolke/juristisches Neuland????

Wolke,
Deine Ausfuehrungen regen ja immer wieder meine Phantasie an.

Aber jetzt erklaer doch mal, was ein `´Beschlagnahmevertrag`` ist.

Ich meine, zur Beschlagnahme kommt es doch eben genau deswegen weil es eben nicht zu einem Vertrag gekommen ist . Vertrag hat ja doch stark konsensuale Elemente, uebereinstimmende Willenserklaerungen und so, oder?

Und bei einer beschlagnahme setzt der Staerkere doch sein recht durch, der Staat beschlagnahmt und diktiert den Preis. Und natuerlich nicht gerade viel, sonst haette der andere ja vermutlich zugestimmt.

aber jedenfalls, erlaeutere doch mal , was ein vertrag iVm einer beschlagnahme ist.

Meine Phantasie reicht da nicht aus.

Benedikte

 
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