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Geschrieben von Ebba am 05.08.2011, 11:23 Uhr

Weil wir in einem Rechtsstaat leben ...

Gott sei Dank!
Und daher ist hier die Folter verboten und als Vorstufe dazu auch die Androhung damit.
Natürlich kann man sich auf Bildzeitungsniveau "Kindermörder bekommt 3000,- € Entschädigung: Entsetzen über das Schand-Urteil für Markus Gäfgen" ereifern. Man kann sich aber auch mit unsere durchaus guten Rechtsordnung befassen und versuchen zu differenzieren zwischen der schändlichen Tat die G. begangen hat und für die er verurteilt worden ist und dem, was ihm an Unrecht widerfahren ist. Auch für einen Kindermörder gelten die Menschenrechte.
Und man darf sich durchaus und wie ich finde zu Recht, über die absolute Skrubellosigkeit und Kaltschnäuzigkeit empören, mit der G. seine Rechte verfolgt. Dieses Verhalten wird sich in Zukunft sicher nicht zu seinen Ungunsten auswirken.

Und hier noch:
http://hoechststrafe.dorkawings.de/2011/08/gafgen/

 
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