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Geschrieben von Ralph am 05.08.2011, 13:01 Uhr

Weil der Staat selbst keine Verbrechen begehen darf...

... auch nicht seine Bediensteten.

Maximum, was Du da anführst ist z.T. völlig richtig: Die Fage nach dem WARUM. Hinsichtlich einer Straftat, auch beim konkreten Mord, wird damit versuchst, die individuelle "Schuld" des Angeklagten festzustellen, denn danach bemißt sich ja auch das Strafmaß. Das ist nicht zu verwechseln mit Rechtfertigungsgründen (z.B. Notwehr, Nothilfe), das ist noch wieder ein anderes WARUM und ein zweites Paar Schuhe.

Du schreibst selbst, daß Folterandrohung nicht legitim ist. STOP! Ende, völlig richtige Aussage! Deshalb darf man danach gar nicht erst nach Rechtfertigungsgründen suchen.
Die Grundaussage des Gerichts, daß Folter oder deren Androhung gegen die Menschenrechte verstößt, ist deshalb nicht zu beanstanden. Der Staat darf nicht illegal handeln, und das ist etwas sehr Wertvolles.

Das mit Herz und Verstand siehst Du auch völlig richtig. Genau aus diesem Grunde aber werden betroffene Familienmitglieder oder Freunde niemals Mitglied des zuständigen Schöffengerichts sein. Ein mit Emotionen aus eigener Betroffenheit gefälltes Urteil kann doch gar nicht gerecht sein, vielmehr immer eher selbst zum Exzess und damit zur Lynchjustiz neigen.

Ich hoffe, es ist einigermaßen rübergekommen, was ich sagen will.

Ralph

 
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