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Geschrieben von Marge.S am 05.08.2011, 11:06 Uhr

Warum bekommt der Mörder das Geld ?

Letztlich hat man die Folter doch "nur" angedroht und nicht vollzogen.
Wenn mir jemand sagt, das er mich umbringt, wird er ja auch nicht sofort verknackt .
Ich versteh die Logik nicht. Natürlich ist es nicht legitim ihm das anzudrohen. Aber ihm deswegen nun 3000 euro zu geben, ist doch total bescheuert.
Wieviel geld bekommen eigentlich die Eltern dafür das er ihren Sohn umgebracht hat ?

 
22 Antworten:

Re: Warum bekommt der Mörder das Geld ?

Antwort von carla72 am 05.08.2011, 11:13 Uhr

Hatten wir ja nun schon 1000x.

Daher nur zur zweiten Aussage: doch, wenn Dir einer droht, Dich umzubringen, wird er auch bestraft. Glaubst Du wirklich, so etwas ist erlaubt?

LG, carla72

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öhm selbst erlebt

Antwort von Marge.S am 05.08.2011, 11:15 Uhr

Polizisten standen dabei, als mir das angedroht wurde.
Und nein passiert ist nichts.
Und da ich bei den letzten 1000 mal nicht dabei war, erlaube ich es mir nun diese Frage zu stellen.
Problem damit ?

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Weil wir in einem Rechtsstaat leben ...

Antwort von Ebba am 05.08.2011, 11:23 Uhr

Gott sei Dank!
Und daher ist hier die Folter verboten und als Vorstufe dazu auch die Androhung damit.
Natürlich kann man sich auf Bildzeitungsniveau "Kindermörder bekommt 3000,- € Entschädigung: Entsetzen über das Schand-Urteil für Markus Gäfgen" ereifern. Man kann sich aber auch mit unsere durchaus guten Rechtsordnung befassen und versuchen zu differenzieren zwischen der schändlichen Tat die G. begangen hat und für die er verurteilt worden ist und dem, was ihm an Unrecht widerfahren ist. Auch für einen Kindermörder gelten die Menschenrechte.
Und man darf sich durchaus und wie ich finde zu Recht, über die absolute Skrubellosigkeit und Kaltschnäuzigkeit empören, mit der G. seine Rechte verfolgt. Dieses Verhalten wird sich in Zukunft sicher nicht zu seinen Ungunsten auswirken.

Und hier noch:
http://hoechststrafe.dorkawings.de/2011/08/gafgen/

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Re: Weil wir in einem Rechtsstaat leben ... ja, in dem Fall aber leider...

Antwort von bubumama am 05.08.2011, 12:02 Uhr

In meinen Augen hat Gäfgen sein Recht auf Schadensersatz verwirkt... er hat dem Kind auch ncith das Recht gelassen, zu leben, er hat das Kind ermordet.
In meinen Augen hat ein Mörder keine Rechte mehr...

Aber das ist meine Meinung, meine ganz persönliche.
Vielleicht ist es GsD so, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo auch Mörder Rechte haben.... aber verstehen kann ich es nicht.

melli

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danke ebba

Antwort von Marge.S am 05.08.2011, 12:04 Uhr

.

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@bubumama

Antwort von Ralph am 05.08.2011, 12:23 Uhr

Eben das aber ist die Kunst und das Schwierige: Das eine vom anderen abzutrennen, den Mordfall (die eine Schiene) von der Folterandrohung (die andere Schiene). Beides hat nichts miteinander zu tun.

Moralisch kann ich Dich verstehen. Aber man muß das Gesamtgebilde unserer Gemeinschaft im Auge behalten, und Folter, auch deren Androhung, paßt einfach nicht in unsere Auffassung von Recht.

Es ist nicht einfach, aber man muß akzeptieren, daß auch Mörder Menschen bleiben. Sähen wir das anders, würden wir uns nicht mehr von Tieren unterscheiden.

Dann könnten wir uns die ganze Rechtsprechung sparen und untergehen.

Ralph

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Re: kann man das wirklich trennen????

Antwort von Maximum am 05.08.2011, 12:32 Uhr

Bei jeder Straftat wird nach dem "WARUM" gefragt,wenn ich was verbreche wird mir die Frage gestellt und dementsprechend geurteilt.
Und bei der Folderandrohung was natürlich nicht legitim ist,sollte auch die Frage einen hohen Bewertungsgrad haben...WARUM wurde ihm mit Schmerzen gedroht:::::
Ja warum wohl,und das macht es so schwer mit menschlichen Verstand das Urteil als richtig zu empfinden.
Man hat ja auch ein Herz und nicht nur Verstand

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@Ralph: Der Richter hätte durchaus noch eine andere Möglichkeit gehabt:

Antwort von Port am 05.08.2011, 12:43 Uhr

Heute sagte ein Anwalt im Fernsehen, der Richter hätte ihm einen "symbolischen" Euro zusprechen können. Diese Idee finde ich sehr interessant!

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Symbolischer Euro...

Antwort von Leena am 05.08.2011, 12:51 Uhr

...na ja, sehr viel anders ist das Urteil ja jetzt mit den 3.000 Euro auch nicht ausgefallen - und bei einem "symbolischen Euro" wäre die Wahrscheinlichkeit, dass das Frankfurter Urteil von der nächsten Instanz kassiert würde, eindeutig noch eher gegeben als so. :-/

Ist nicht auch noch eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags anhängig? Da würde sich ein "symbolischer Euro" vermutlich auch nicht allzu gut machen, nehme ich an.

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Weil der Staat selbst keine Verbrechen begehen darf...

Antwort von Ralph am 05.08.2011, 13:01 Uhr

... auch nicht seine Bediensteten.

Maximum, was Du da anführst ist z.T. völlig richtig: Die Fage nach dem WARUM. Hinsichtlich einer Straftat, auch beim konkreten Mord, wird damit versuchst, die individuelle "Schuld" des Angeklagten festzustellen, denn danach bemißt sich ja auch das Strafmaß. Das ist nicht zu verwechseln mit Rechtfertigungsgründen (z.B. Notwehr, Nothilfe), das ist noch wieder ein anderes WARUM und ein zweites Paar Schuhe.

Du schreibst selbst, daß Folterandrohung nicht legitim ist. STOP! Ende, völlig richtige Aussage! Deshalb darf man danach gar nicht erst nach Rechtfertigungsgründen suchen.
Die Grundaussage des Gerichts, daß Folter oder deren Androhung gegen die Menschenrechte verstößt, ist deshalb nicht zu beanstanden. Der Staat darf nicht illegal handeln, und das ist etwas sehr Wertvolles.

Das mit Herz und Verstand siehst Du auch völlig richtig. Genau aus diesem Grunde aber werden betroffene Familienmitglieder oder Freunde niemals Mitglied des zuständigen Schöffengerichts sein. Ein mit Emotionen aus eigener Betroffenheit gefälltes Urteil kann doch gar nicht gerecht sein, vielmehr immer eher selbst zum Exzess und damit zur Lynchjustiz neigen.

Ich hoffe, es ist einigermaßen rübergekommen, was ich sagen will.

Ralph

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Interessant sicherlich...

Antwort von Ralph am 05.08.2011, 13:14 Uhr

...aber ich sehe es wie Leena: Besser ein solch moderates Urteil, das auch die Chancen hat, einer Überprüfung der nächsthöheren Instanz standzuhalten, als mit einem "1,- €-Urteil" zwar Effekthascherei zu betreiben, letztlich aber nur einen Pyrrhussieg davon zu tragen.

Wenn die Informationen stimmen, ist der Polizist ja auch nur "moderat" bestraft worden, d.h. seinen Motiven wurde einserseits Rechnung getragen, andererseits aber verdeutlicht, daß solche Praktiken auch in solchen Situationen in einem Rechtsstaat rinfach nicht hinnehmbar sind.

Ich denke, wenn man über all das nachdenkt, kann man mit allen Urteilen seinen Frieden machen.

Es bleibt der Nachgeschmack aus dem Mordprozeß, daß der Täter lebt und das Opfer tot ist. Aber kein Urteil(system) der Welt macht diesen Jungen wieder lebendig. Und deshalb dürfen wir uns nicht über fragwürdige Krücken wie z.B. Folter unserer Menschlichkeit berauben lassen.

Ralph

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Re: Symbolischer Euro...

Antwort von Maximum am 05.08.2011, 13:15 Uhr

glaubst du der gibt jetzt Ruhe? Der hat doch nix zu verlieren,ich denke nicht das der sich mit 3000 euro zufrieden gibt.Der wird weiter machen

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@Leena

Antwort von Ralph am 05.08.2011, 13:16 Uhr

Sieht man sich morgen?

LG
Snoopy

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Soll er...

Antwort von Ralph am 05.08.2011, 13:18 Uhr

... wenn er's denn bezahlt... Prozeßkostenhilfe kriegt er ja nur, wenn Aussicht hinreichend auf Erfolg besteht. Und ob er für einen solchen Prozeß jahrelang in der Knastbäckerei arbeiten will...

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Re: Warum bekommt der Mörder das Geld ?

Antwort von bobfahrer am 05.08.2011, 13:38 Uhr

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, es wurden seine Menschenrechte beschnitten und deswegen hat er anspruch darauf.
Ob das moralisch OK ist oder sich mit deinem Rechtsempfinden deckt ist was anderes. Wir leben in einem Rechtstaat und da gelten die Gesetze für alle ohne zu schauen ob jemand was "verdient" hat oder nicht. Und das ist auch gut so. Für mich ist das ein kranker Typ, soll er glücklich werden mit dem bissel Geld....

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Re: Weil wir in einem Rechtsstaat leben ...

Antwort von Treva am 05.08.2011, 13:49 Uhr

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778394,00.html

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@ Ralph

Antwort von Leena am 05.08.2011, 13:55 Uhr

Jawohl, man sieht sich!

LG, Leena

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Danke für diesen Link...

Antwort von Ralph am 05.08.2011, 13:58 Uhr

Er sagt alles aus und bietet auch Erleichterung anhand dessen, was genau geurteilt wurde und womit G. gescheitert ist.

Man muß es nur durchlesen wollen, und es auch tun.

Ralph

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es wurden seine menschenrechte beschnitten, schön. aber er hat ein menschenLEBEN

Antwort von DecafLofat am 05.08.2011, 14:22 Uhr

genommen. was wiegt da schwerer in justitias schalen?
mit dem bissel geld wird er nicht glücklich, er hat über 70.000 EUR schulden bei dem deutschen staat.
ich finde es trotzdem eine farce.
das deutsche gericht musste nur was machen da ja der EUGH für menschenrechte die klage dem grunde nach für zulässig erklärt hat.

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Re: es wurden seine menschenrechte beschnitten, schön. aber er hat ein menschenLEBEN

Antwort von bobfahrer am 05.08.2011, 14:26 Uhr

Ich weis gar nicht weswegen man sich da so aufregt, er wird nichts davon haben - also von dem Geld - und ansonsten hat unser Rechststaat bzw der RIchter imho ein gutes Händchen bewiesen. Der Typ ist ein kranker Assi der aber genau weiß wie er die Justiz ärgern kann, deswegen die Gesetze ändern? Nee, man wird nichts mehr von ihm hören - das war´s....

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Wie kann man das nachvollziehen???

Antwort von maya-mit-zwerg am 05.08.2011, 21:39 Uhr

Was heißt denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun??

Soweit ich weiß wurde ihm Folter angedroht um herauszukriegen wo der Junge ist, um ihn möglicherweise noch lebend zu finden.

Da hat man wohl schlichtweg abgewogen was wichtiger ist:
Androhung von Folter wenn auch nicht rechtens, aber dafür vielleicht das Leben des Kindes retten
oder friedlich abwarten ob der Herr von sich aus Preis gibt wo das Kind ist...

Wie würde man selbst handeln???
Doch genauso!

Androhung von Folter... ja und?

Und selbst wenn man die Drohung wahrgemacht hätte - es ging darum den Jungen zu finden!

Also ich denke, da hat keiner falsch gehandelt und dass er jetzt Recht kriegt ist eine Schande!!!

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Re: Warum bekommt der Mörder das Geld ?

Antwort von Caipiranha am 06.08.2011, 13:45 Uhr

Er bekommt das Geld ja gar nicht.

Er hat noch 71.000 € Schulden für Prozesskosten, daher wird das Geld direkt eingezogen und fließt wieder in die Staatskasse. Ist also im Grunde nur eine interne Umbuchung.

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