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Geschrieben von hgmeier am 27.11.2015, 21:15 Uhr

Wehrpflicht

>>Und ob, bei Wiedereinführung der Wehrpflicht, dann noch die
>>Möglichkeit der Verweigerung bestünde, weiß man ja nicht.

Die Wehrpflicht ist ja nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Die gesamten Rechtsgrundlagen sind noch aktiv. Theoretisch könnte man auch jetzt im Moment denen KDV-Antrag stellen, welcher auch bearbeitet würde.

Unabhängig davon wäre es an der Zeit über die Reaktivierung der Wehrpflicht nachzudenken. Man kriegt derzeit nicht genug Leute zusammen. Und diejenigen, die man kriegt sind nicht unbedingt immer die beste Wahl. Aus meiner Erfahrung waren die besten (Unter-)Offiziere diejenigen, die aus dem Wehrdienst heraus entschieden haben länger zu dienen und nicht diejenigen, die von vornherein keine andere Wahl hatten.


Im Rahmen der Wehrgerchtigkeit wäre aber eine allgemeine allgemeine Dienstpflicht für alle das sinnvollste. In dieser sollte man dann die Wahl haben ob man den Wehrdienst leistet oder einen sozialen Dienst antritt.

Mit dem Wegfall der Wehpflicht leiden nun auch immer mehr die sozialen Bereiche.Diesen gehen immer mehr die FSJler und BFDler (die als Ersatz für die Zivis herhalten mussten) aus. Und auch wenn das kaum einer Wahrhaben möchte: Unsere immer mehr alternde Bevölkerung werden wir nicht allein mit Fachkräften betreuen können. Es fehlt sowohl an Leuten als auch an Geld.

 
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