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Geschrieben von Benedikte am 29.11.2015, 11:27 Uhr

Vorrangpruefung

heisst das, was Du meinst.

aber die soll ja wegfaellen fuer Fleuchtlinge.


mir geht es wirklich hier nur um die Frage, ob der normale Fleuchtling, der sich eben nicht alleine platzieren kann,vom Mindestlohn ausgenommen werden kann, soll, darf um eben dann fuer fuenf oder sechs Euro eine Hilfstaetigkeit bspw in der Gastronomie oder Pflege antreten kann, dort ueber die arbeit deutsch lernt, was von deutschland aufschnappt und so dann irgendwann in den sretsn arbeitsmarkt findet oder ob man sagen soll, unter 8,50 laeuft nichts und so erstmal arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit, Schwarzarbeit etc zu kreieren.

Benedikte

 
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