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Geschrieben von Mugi0303 am 25.11.2017, 11:41 Uhr

Steuerbescheid - Geschätzt wegen Nichtabgabe

Ja schleunigst Einspruch einlegen und erklärung nachreichen. Wird dann neu berechnet. Ihr müsstet aber eigentlich auch mindestens eine Erinnerung und eine schätzungsandrohung bekommen haben.

 
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