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Geschrieben von leaelk am 24.11.2017, 9:29 Uhr

Steuerbescheid - Geschätzt wegen Nichtabgabe

Hallo,
soweit ich weiß kommt es auf die Formulierung im Steuerbescheid an:
Steht darin "unter Vorbehalt...." dann kann man eine Steuererklärung nachreichen.
Steht dieser Passus nicht drin, so muss man die Summe zahlen und bekommt sie auch nicht erstattet, wenn bei einer Nachprüfung eine geringere Summe heraus kommt.

Ich wünsche Dir sehr, dass ich mich vertue.
Üblicher Weise bekommt man aber erst eine Aufforderung und dann die Androhung eines Zwangsgeldes und wird erst dann geschätzt. Ohne Vorwarnung passiert das nicht.
Kannst Du nachweisen, dass Du nichts bekommen hast (was schwer werden dürfte), dann ist der Bescheid sicher auch nochmal änderbar......

Das alles aber nur mein Laienwissen.
Kann gleich mal Google bemühen, ob es dazu etwas schriftliches gibt.
leaelk

 
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