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von Leena  am 24.11.2017, 16:11 Uhr

@Bobby

Na ja, wenn man schätzt, will man den Steuerbürger ja auch dazu motivieren, seine ausstehende Steuererklärung endlich abzugeben. Und es gibt durchaus Bürger, die zahlen lieber 200 €, als ihre Steuererklärung zu machen und abzugeben, mit der sie dann noch Geld zurück bekommen würden. Muss man nicht verstehen, gibt es aber wirklich öfters. Insofern - macht man schon gewisse "Sicherheitszuschläge" bei Schätzungsbescheiden.

Wobei Schätzungsbescheide bei reinen Arbeitnehmer-Fällen so eine Sache sind - normalerweise hat man da ja die elektronischen Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber vorliegen, das schränkt den Schätzungsrahmen ja schon etwas ein.

Aber um auf Deine Frage zurückzukommen - ja, wenn der Schätzungsbescheid noch mal geändert wird und die Steuer niedriger festgesetzt wird, bekommt man das zu viel gezahlte Geld auch wieder zurück. :-)

LG!

 
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