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Geschrieben von Hubbeldubbel am 24.11.2017, 15:20 Uhr

Steuerbescheid - Geschätzt wegen Nichtabgabe

Ohne den Bescheid zu kennen...

Ich vermute der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und nicht Du musst nachweisen, dass Du bisher keine Post erhalten hast sondern das FA muss Euch nachweisen, dass die Post in den "Machtbereich des Enpfängers" gelangt ist.

Ich würde das Gespräch suchen. Die Mitarbeiter dort sollten lösungsorientiert sein... viel Erfolg :-)

 
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