Geschrieben von Schwoba-Papa am 05.12.2006, 16:32 Uhr |
steht in deren AGB´s !
Für was willst Du sie verantworten ?
Für entgangenes Geschenk ? :-)
Also Quelle, Otto, Amazon hat nicht immer alle Angebote vorrätig und somit kann es vorkommen das Waren rückständig, ausverkauft oder einfach nicht mehr lieferbar sind.
Die späte Benachrichtigung zeigt das sie wohl versucht haben den Artikel noch zu beschaffen.
Bei Ebay ist es was anders. Da st die Ware ja faktisch vorhanden, sonst würde der Verkäufer ja nicht auktionieren.
Ein Versandhaus auf Herausgabe eines nicht mehr lieferbaren Artikel zu zwingen ist wie 2 Kugeln aufeinander zu stellen.
Die Willenserklärung eines Versandhauses ist immer von Verfügbarkeit abhängig.
Grüßle
- Frage zu Kaufverträgen - Leolu 05.12.06, 16:14
- Rechtschreibung wurde überprüft und mit mangelhaft bewertet, sorry!o.T. - Leolu 05.12.06, 16:18
- Re: Frage zu Kaufverträgen - andrea70 05.12.06, 16:26
- hm, das Kleingedruckte... - Leolu 05.12.06, 16:32
- steht in deren AGB´s ! - Schwoba-Papa 05.12.06, 16:32
- Re: steht in deren AGB´s !@ Schwoba - Leolu 05.12.06, 16:39
- @leolu - Schwoba-Papa 05.12.06, 17:10
- @ Schwoba - Leolu 05.12.06, 17:31
- Re: @ Leolu - Nurit 05.12.06, 17:58
- @ Nurit - Leolu 05.12.06, 18:45
- Re: @ Leolu - montpelle 05.12.06, 20:01
- @ Nurit - Leolu 05.12.06, 18:45
- Re: @ Leolu - Nurit 05.12.06, 17:58
- @ Schwoba - Leolu 05.12.06, 17:31
- @leolu - Schwoba-Papa 05.12.06, 17:10
- Re: steht in deren AGB´s !@ Schwoba - Leolu 05.12.06, 16:39
- Brauch nicht in den AGB's zu stehen... / juristische Erklärung - Shinead 05.12.06, 20:45
- @shinead - Schwoba-Papa 06.12.06, 8:30