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Geschrieben von Schwoba-Papa am 05.12.2006, 16:32 Uhr

steht in deren AGB´s !

Für was willst Du sie verantworten ?

Für entgangenes Geschenk ? :-)

Also Quelle, Otto, Amazon hat nicht immer alle Angebote vorrätig und somit kann es vorkommen das Waren rückständig, ausverkauft oder einfach nicht mehr lieferbar sind.

Die späte Benachrichtigung zeigt das sie wohl versucht haben den Artikel noch zu beschaffen.

Bei Ebay ist es was anders. Da st die Ware ja faktisch vorhanden, sonst würde der Verkäufer ja nicht auktionieren.

Ein Versandhaus auf Herausgabe eines nicht mehr lieferbaren Artikel zu zwingen ist wie 2 Kugeln aufeinander zu stellen.

Die Willenserklärung eines Versandhauses ist immer von Verfügbarkeit abhängig.

Grüßle

 
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