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Geschrieben von andrea70 am 05.12.2006, 16:26 Uhr

Frage zu Kaufverträgen

Bei den Onlineshops sind die Lieferbestätigungen nur unter Vorbehalt,steht im "Kleingedruckten", sprich vorbehaltlich der tatsächlichen Warenverfügbarkeit.
Ich habe da auch Verständnis dafür, wenn ich mir überlegen wie das heir in der Firma ist mit den EDV- und tatsächlichen Lagerbeständen:)

LG Andrea

 
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