Geschrieben von andrea70 am 05.12.2006, 16:26 Uhr |
Frage zu Kaufverträgen
Bei den Onlineshops sind die Lieferbestätigungen nur unter Vorbehalt,steht im "Kleingedruckten", sprich vorbehaltlich der tatsächlichen Warenverfügbarkeit.
Ich habe da auch Verständnis dafür, wenn ich mir überlegen wie das heir in der Firma ist mit den EDV- und tatsächlichen Lagerbeständen:)
LG Andrea
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- Frage zu Kaufverträgen - Leolu 05.12.06, 16:14
- Rechtschreibung wurde überprüft und mit mangelhaft bewertet, sorry!o.T. - Leolu 05.12.06, 16:18
- Re: Frage zu Kaufverträgen - andrea70 05.12.06, 16:26
- hm, das Kleingedruckte... - Leolu 05.12.06, 16:32
- steht in deren AGB´s ! - Schwoba-Papa 05.12.06, 16:32
- Re: steht in deren AGB´s !@ Schwoba - Leolu 05.12.06, 16:39
- @leolu - Schwoba-Papa 05.12.06, 17:10
- @ Schwoba - Leolu 05.12.06, 17:31
- Re: @ Leolu - Nurit 05.12.06, 17:58
- @ Nurit - Leolu 05.12.06, 18:45
- Re: @ Leolu - montpelle 05.12.06, 20:01
- @ Nurit - Leolu 05.12.06, 18:45
- Re: @ Leolu - Nurit 05.12.06, 17:58
- @ Schwoba - Leolu 05.12.06, 17:31
- @leolu - Schwoba-Papa 05.12.06, 17:10
- Re: steht in deren AGB´s !@ Schwoba - Leolu 05.12.06, 16:39
- Brauch nicht in den AGB's zu stehen... / juristische Erklärung - Shinead 05.12.06, 20:45
- @shinead - Schwoba-Papa 06.12.06, 8:30
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