Geschrieben von Leolu am 05.12.2006, 16:39 Uhr |
steht in deren AGB´s !@ Schwoba
Hallo!
Wozu ich sie zwingen will, naja, wenn sie es nicht haben, dann sollten sie zumindest die Mehrkosten übernehmen, wenn man es woanders besorgen muß. Vermutlich unrealistisch, aber ich finde, wer sagt lieferbar, muß auch liefern.
War ein Weihnachtsgeschenk mehr oder weniger, worüber ich mich aufgeregt habe. Also genau gesagt,eine Babywippe, hatte die alte am Donnerstag verkauft, weil die neue bis Samstag geliefert werden sollte und am Freitag hieß es kommt nicht. Toll, nun hat mein Sohne keine mehr. Und wie gesagt, ich habe es gleich doppelt bestätigt bekommen, ist doch mist, wenn man sich da auf gar nichts verlassen kann.
Im Sparforum regen sich gerade sehr viele über bestellte Sachen auf, die nicht kamen, falsch kamen etc., daher wollte ich mal die rechtliche Seite wissen, obwohl auf das Kleingedruckte hätte ich auch selbst kommen müssen:-).
LG
Nina
- Frage zu Kaufverträgen - Leolu 05.12.06, 16:14
- Rechtschreibung wurde überprüft und mit mangelhaft bewertet, sorry!o.T. - Leolu 05.12.06, 16:18
- Re: Frage zu Kaufverträgen - andrea70 05.12.06, 16:26
- hm, das Kleingedruckte... - Leolu 05.12.06, 16:32
- steht in deren AGB´s ! - Schwoba-Papa 05.12.06, 16:32
- Re: steht in deren AGB´s !@ Schwoba - Leolu 05.12.06, 16:39
- @leolu - Schwoba-Papa 05.12.06, 17:10
- @ Schwoba - Leolu 05.12.06, 17:31
- Re: @ Leolu - Nurit 05.12.06, 17:58
- @ Nurit - Leolu 05.12.06, 18:45
- Re: @ Leolu - montpelle 05.12.06, 20:01
- @ Nurit - Leolu 05.12.06, 18:45
- Re: @ Leolu - Nurit 05.12.06, 17:58
- @ Schwoba - Leolu 05.12.06, 17:31
- @leolu - Schwoba-Papa 05.12.06, 17:10
- Re: steht in deren AGB´s !@ Schwoba - Leolu 05.12.06, 16:39
- Brauch nicht in den AGB's zu stehen... / juristische Erklärung - Shinead 05.12.06, 20:45
- @shinead - Schwoba-Papa 06.12.06, 8:30