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von DecafLofat  am 05.02.2016, 15:16 Uhr

Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

ich krame GANZ weit hinten in meinem hirn... (vielleciht äußert sich ja noch eine aktive juristin dazu... ich hatte nur zwei semester vorlesungen allgemeines recht im fachwirtstudium...)
wie alt waren denn die kinder als die schenkung dokumentiert wurde?
die schenkung kann meines Wissens natürlich auch nun (mit bekanntwerden der nachteile) rückgängig gemacht werden. vor allem da du schreibst ihr seid die ges. vertreter, gehe ich davon aus dass die kinder minderjährig sind, und wenn ihnen durch die schenkung nachteile entstehen (höhe und dauer wären hierbei interessant, wiederkehrende forderungen oder einmalig? wovon sollten kinder das bezahlen? würde mich nicht wundern wenn ein richter sogar die schenkung ex tunc - also rückwirkend - für ungültig erklären würde.)
wenn ein reden mit der schwiegermutter nciht möglich ist, und ihr für eure kinder nicht für die zahlungen einstehen könnt/wollt (eigentum verpflichtet!) dann würde ich mir i d tat einen anwalt nehmen um das alles rückabzuwickeln.

 
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