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Geschrieben von desireekk am 05.02.2016, 16:14 Uhr

Erkläre bitte nochmal

So jetzt nochmal langsam...

1.) Wer steht jetzt aktuell im Grundbuch?

2.) Gab es bei dem Notar. Vertrag einen Ergänzungspfleger für die Kinder?
Da diese Schenkung unter Auflagen (Wohnrecht) gemacht wurde, ist diese "nicht ausschließlich vorteilhaft". DA würde ich ansetzen.
2a) Welche Verpflichtungen seitens der Kinder wurden genau im Notarvertrag festgehalten?

3.) Zudem waren die Kinder bei der Schenkung beide noch unter 7 J. , richtig?

4.) Was genau sagt der Notarvertrag zu den Verpflichtungen der Oma aus?

Bring mal bitte nochmal Licht ins Dunkel :-)

Und wenn Du magst kannst Du hier mal lesen Stiefvater=Oma in Eurem fall.
http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de/erbrecht-deutschland/schenkung-von-wohnungseigentum-an-minderjahrige.html

Gruss

D

 
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