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Geschrieben von Tonic2108 am 05.02.2016, 13:59 Uhr

Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Grundsätzlich ist eine Schenkung grundsätzlich ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Das heißt, beide Parteien, der Schenkende und der Beschenkte müssen zustimmen. Vermutlich habt ihr früher einmal der Schenkung zugestimmt und die Wohnung wurde an eure Töchter überschrieben. Ob man eine Schenkung rückgängig machen kann, gegen den Willen des Zurückbeschenkten, müsstest du einen Anwalt fragen, das kann ich dir nicht sagen, würde aber eher sagen nein.
Ob du die Wohnung verkaufen darfst, musst du dem Notarvertrag entnehmen.
Gegen das lebenslange Wohnrecht, wirst du wohl nichts einwenden können. Allerdings, da ist die Wohnung deiner Kinder ist, hat er natürlich ein Recht sie begutachten zu lassen und sie zu inspizieren. Gegen das lebenslange Wohnrecht, wirst du wohl nichts einwenden können. Allerdings, da es die Wohnung deiner Kinder ist, habt ihr natürlich ein Recht sie begutachten zu lassen und sie zu inspizieren.

Das ist schon eine krasse Geschichte und ich würde auf jeden Fall einmal einen Anwalt aufsuchen, der sich wirklich auskennt.

 
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