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Geschrieben von hgmeier am 04.08.2011, 10:56 Uhr

Schadensminimierungsgebot

Wenn das Fahrzeug wirklich ein Totalschaden ist, dann handelt der ADAC richtig. Einen Totalschaden durch die Republik zu karren um ihn dann letztendlich verschrotten zu lassen widerspricht dem Schadensminimierungsgebot und wird durch die Versicherung des Unfallgegners nicht getragen werden.

 
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