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Geschrieben von Silvia3 am 08.12.2020, 10:52 Uhr

Rechte als Kunde, kennt sich jemand aus?

Hier liegt ein Fehler des Händlers vor (Falschlieferung), und wenn du daher von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machst, muss er euch in den vorherigen Stand zurückversetzen. D. h. er muss das Bett demontieren und abtransportieren. Dafür dürfen euch keine Kosten entstehen.

Erst einmal musst du aber den Händler schriftlich (!!!) mit Fristsetzung zur Nachbesserung auffordern, denn Nachbesserung hat Vorrang vor Wandlung. Der Händler kann euch dann innerhalb dieser Frist bzw. schnellstmöglich (falls das Bett längere Lieferzeiten hat) das richtige Bett liefern. Dabei trägt er alle Kosten für Demontage und Abtransport des alten sowie Aufbau des neuen Betts. Er muss euch in den gleichen Stand wie vorher versetzen.

Weigert sich der Händler, könnt ihr vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch dann muss der Händler alle Kosten tragen und euch zusätzlich den Kaufpreis plus die Kosten für den Aufbau des Bettes erstatten.

Soweit zur Theorie. Was ein Gericht daraus machen würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Viel Erfolg!

Silvia

 
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