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von SassiStern  am 10.12.2020, 10:47 Uhr

Also aus dem Wortlaut der Vorschrift kann man das aber nicht schließen

Grobfährlässig wird es ganz sicher gewesen sein wenn auf der Verpackung irgendwo Kiefer statt Kernbuche stand. Stand aber Kernbuche drauf und Kiefer war in der Verpackung bestehen möglicherweise Chancen. Allerdings fragt sich ob es die vielleicht 150 Euro für den Aufbau überhaupt wert sind deswegen zu Klagen. Kostet ja auch nur Zeit und nerven.

 
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