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Geschrieben von Berlin! am 08.12.2020, 12:20 Uhr

Falsch

Stimmt nicht.
Wie schon mehrfach gesagt: beim Verbrauchsgüterkauf gibt es keine Pflicht zur Vorabprüfung.
Und eindeutige Rechtsprechung, die dem Kunden Aufwendungsersatz für Kosten für Ein- und Ausbau erstatten.

 
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