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Geschrieben von Berlin! am 08.12.2020, 14:51 Uhr

Falsch

Wenn man den Mangel nicht erkennen konnte, ist es weder fahrlässig, noch schuldhaft (das sind unterschiedliche Dinge!).

In welcher Höhe die Kosten zu tragen sind, kann man so nicht sagen. Aber grundsätzlich haftet die Verkäuferin eben auch für Aufbau- und Abbaukosten.

 
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