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Geschrieben von Sille74 am 08.12.2020, 12:07 Uhr

Das ist so falsch!

Eine Untersuchungs- und Rügepflicht gibt es nur beim Handelsgeschäft (§ 377 HGB), also nicht wenn ein Teil Verbraucher ist.

Im vorliegenden Fall gilt bestenfalls § 439 Abs. 3 BGB (wenn überhaupt) ...

 
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