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Geschrieben von Anuschka1978 am 02.12.2020, 20:22 Uhr

Wieder Arbeitsrecht!

Hallo!

Ich habe Anfang Mai mein Arbeitsverhältnis zum 30.6.2020 fristgerecht gekündigt und auf Wunsch bis Ende Juli noch weiter gearbeitet. In der Kündigung habe ich auf die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnis hingewiesen. Bis jetzt wurde es mir noch nicht zugestellt, obwohl es wohl schon im Juli von meiner Vorgesetzten geschrieben wurde. Bei wem muss ich mich melden? Verbundleitung (sie hat es geschrieben) oder bei der Bereichsleitung (an sie ging die Kündigung)
Reicht es wenn ich es schriftlich (Mail) mache?

Ich bin nicht wirklich erpicht darauf persönlich zu telefonieren! Siehe andere Beiträge von mir bezüglich meines ehemaligen Arbeitsverhältnisses

Danke

 
6 Antworten:

Re: Wieder Arbeitsrecht!

Antwort von dhana am 02.12.2020, 21:24 Uhr

Hallo,

wenn es ein Personalbüro gibt, würde ich das Arbeitszeugnis dort anmahnen.

Ich hab mein Arbeitszeug nach 6 Monaten bei der Geschäftsführung angemahnt - dann war es nach 5 Tagen da.
Ich würde es schriftlich machen - aber nicht per Mail, sondern Brief mit Fristsetzung - eventuell sogar mit Rückschein, damit du nachweisen kannst, das die Firma den Brief bekommen hat.

Gruß Dhana

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Re: Wieder Arbeitsrecht!

Antwort von Silvia3 am 03.12.2020, 9:37 Uhr

Wenn das Zeugnis bereits geschrieben wurde, warum gehst du nicht einfach hin und holst es ab?

Du hast eine Holschuld, dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, es dir zu schicken. Wenn das Zeugnis bereits während deiner Tätigkeit im Juli geschrieben wurde, hättest du es am letzten Arbeitstag mitnehmen können/müssen, außer der Arbeitgeber hat dir damals konkret gesagt, dass es aus Grund X noch nicht ausgehändigt werden kann (z. B. fehlende Unterschrift des Vorgesetzten/des Personalleiters).

Aber du kannst natürlich vorher nochmals versuchen, es dir zuschicken zu lassen. Dazu solltest du dich schriftlich an die Personalabteilung wenden und um Zusendung bitten. Wenn das nicht geschieht, kannst du die Firma (Personalabteilung) auffordern, dir einen Termin zu nennen, an dem du das Zeugnis abholen kannst. Erst danach machen rechtliche Schritte Sinn.

Silvia

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Re: Wieder Arbeitsrecht!

Antwort von Berlin! am 03.12.2020, 10:09 Uhr

Du wendest Dich an die Stelle, die es geschrieben hat. Die wissen im Zweifel, wo es jetzt liegt bzw. woran es hapert.

Von der Note muß es mindestens eine 3 sein. besser mußt Du nachweisen, schlechter Deine alte Arbeitgeberin.
Lasse das Zeugnis von einer Person gegenlesen, die Ahnung hat.

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Re: Wieder Arbeitsrecht!

Antwort von Mugi0303 am 03.12.2020, 11:37 Uhr

Ich würde schriftliche mit Übergabe Einschreiben und zusätzlich per Mail nachfragen, wann du das Zeugnis in den nächsten 2 Wochen abholen kannst, ggf. Gleich 2 Termine vorschlagen.
Zusenden müssen sie wohl nicht

Wenn keine Antwort kommt, dann an deinem ersten vorgeschlagenen Termin da auftauchen und um Aushändigung bitten.

Mugi

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Re: Wieder Arbeitsrecht!

Antwort von Anuschka1978 am 03.12.2020, 11:46 Uhr

Es war tatsächlich so, dass es erst an die Bereichsleitung und Personalbüro weiter geleitet werden musste und deshalb nicht im Juli ausgehändigt werden durfte.

Ich habe jetzt mit einer ehemaligen Kollegin gesprochen, die mit mir gegangen ist. Auch sie hat ihr Zeugnis noch nicht. Sie hat mit unserer Chefin (die es geschrieben hat) gesprochen und sie war entsetzt, dass es noch nicht da ist und wollte sich kümmern. Das war vor einigen Wochen.

Jetzt wollte sie heute nochmals nachfragen.

Ich werde auch nächste Woche fragen... mal sehen was kommt!

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Re: Wieder Arbeitsrecht!

Antwort von Silvia3 am 03.12.2020, 13:06 Uhr

Ich habe den Eindruck, dass du Angst hast, an die Firma heranzutreten und um dein Zeugnis zu bitten. Das musst du nicht, es ist dein gutes Recht.

Ich würde mich auch nicht an die ehemalige Chefin wenden, sondern an die Personalabteilung. Das ist deren originäre Aufgabe. Und immer schriftlich. So ein Telefonat geht schneller unter als eine E-Mail oder ein Brief. Außerdem sorgt schriftlich für mehr Druck und hat Beweiskraft.

Silvia

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