Geschrieben von Anuschka1978 am 02.12.2020, 20:22 Uhr |
Wieder Arbeitsrecht!
Hallo!
Ich habe Anfang Mai mein Arbeitsverhältnis zum 30.6.2020 fristgerecht gekündigt und auf Wunsch bis Ende Juli noch weiter gearbeitet. In der Kündigung habe ich auf die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnis hingewiesen. Bis jetzt wurde es mir noch nicht zugestellt, obwohl es wohl schon im Juli von meiner Vorgesetzten geschrieben wurde. Bei wem muss ich mich melden? Verbundleitung (sie hat es geschrieben) oder bei der Bereichsleitung (an sie ging die Kündigung)
Reicht es wenn ich es schriftlich (Mail) mache?
Ich bin nicht wirklich erpicht darauf persönlich zu telefonieren! Siehe andere Beiträge von mir bezüglich meines ehemaligen Arbeitsverhältnisses
Danke
- Wieder Arbeitsrecht! - Anuschka1978 02.12.20, 20:22
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - dhana 02.12.20, 21:24
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Silvia3 03.12.20, 9:37
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Anuschka1978 03.12.20, 11:46
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Silvia3 03.12.20, 13:06
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Anuschka1978 03.12.20, 11:46
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Berlin! 03.12.20, 10:09
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Mugi0303 03.12.20, 11:37
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