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Geschrieben von Mugi0303 am 03.12.2020, 11:37 Uhr

Wieder Arbeitsrecht!

Ich würde schriftliche mit Übergabe Einschreiben und zusätzlich per Mail nachfragen, wann du das Zeugnis in den nächsten 2 Wochen abholen kannst, ggf. Gleich 2 Termine vorschlagen.
Zusenden müssen sie wohl nicht

Wenn keine Antwort kommt, dann an deinem ersten vorgeschlagenen Termin da auftauchen und um Aushändigung bitten.

Mugi

 
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