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Geschrieben von Berlin! am 03.12.2020, 10:09 Uhr

Wieder Arbeitsrecht!

Du wendest Dich an die Stelle, die es geschrieben hat. Die wissen im Zweifel, wo es jetzt liegt bzw. woran es hapert.

Von der Note muß es mindestens eine 3 sein. besser mußt Du nachweisen, schlechter Deine alte Arbeitgeberin.
Lasse das Zeugnis von einer Person gegenlesen, die Ahnung hat.

 
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