Geschrieben von Berlin! am 03.12.2020, 10:09 Uhr |
Wieder Arbeitsrecht!
Du wendest Dich an die Stelle, die es geschrieben hat. Die wissen im Zweifel, wo es jetzt liegt bzw. woran es hapert.
Von der Note muß es mindestens eine 3 sein. besser mußt Du nachweisen, schlechter Deine alte Arbeitgeberin.
Lasse das Zeugnis von einer Person gegenlesen, die Ahnung hat.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Wieder Arbeitsrecht! - Anuschka1978 02.12.20, 20:22
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - dhana 02.12.20, 21:24
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Silvia3 03.12.20, 9:37
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Anuschka1978 03.12.20, 11:46
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Silvia3 03.12.20, 13:06
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Anuschka1978 03.12.20, 11:46
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Berlin! 03.12.20, 10:09
- Re: Wieder Arbeitsrecht! - Mugi0303 03.12.20, 11:37
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