Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von seevetaler am 11.10.2011, 17:38 Uhr

Re:

Du hast Anspruch auf nichtbezahlten Urlaub
Ist keine Probezeit im Vertrag angegeben greift die gesetzliche Regellung.
Während dieser Probezeit kannst Du ohne Angaben von Gründen kündigen, Du hast aber auch hier eine 14 tägige Kündigungsfrist .
Es gibt bei 400,00 Eurojobs die sogenannte Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber zahlt, welche er wiederum dem Arbeitnehmer auferlegen kann.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.