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Geschrieben von Dreierbande am 20.04.2011, 14:28 Uhr

Re:

Da bin ich bei Ralph, ich hatte auch - nach der gesetzlichen Absegnung Ende März, an das Bundesministerium geschrieben, wie bei uns zu verfahren wäre und bekam folgende Antwort:

...

Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Für die Umsetzung der Leistungen aus dem Bildungspaket sind die Kommunen verantwortlich. Verträge zwischen Jobcenter und Anbieter sind nicht mehr vorgesehen. Vereine, Verbände, Initiativen und Gruppen, die sich mit ihrem Angebot an der Umsetzung beteiligen möchten, sollen sich an die zuständige Kommune wenden. Nur dort können weiterführende Informationen eingeholt werden.

Die Teilnahme Ihres Kindes an dem Angebot der Schule kann ebenso gefördert werden, da es nicht zwingend notwendig ist, Angebote von Vereinen bzw. Musikschulen zu nutzen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an folgende Stelle: (Anmerkung, dann kommt die Auflistung, wo ich mich wohin wenden muß).

.......

"Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für

1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
2. Unterricht in Künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
3. die Teilnahme an Freizeiten."

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.


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Laut unserem Jobcenter ist das aber nicht vorgesehn. Klar bin ich dabei das durchzusetzen, auch den Schwimmunterricht, aber es kostet jedesmal Kraft, die ich eigentlich an anderer Stelle benötigen würde.

Unsere Beratungsstellen haben auch noch keinerlei Infos ( ich berate ja selber ehrenamtlich an einem Vormittag), weder Schulen, noch Kindergärten, noch die Stadt, noch das Jobcenter, keiner weiß was genaues, meines Wissens wollen die sich am 3.5. zusammensetzen darüber und nach den Osterferien sollen auch an die betroffenen Eltern Infos rausgehn - viel zu spät bei der momentanen Frist bis 30.4.2011.

Ich hatte meine Anträge schon Ende letzten Jahres gestellt und ruhen lassen bis zur Gesetzesverabschiedung.

 
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