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Geschrieben von Ralph am 20.04.2011, 14:13 Uhr

Die letztendliche Zuständigkeit ist vielerorts auch noch gar nicht geklärt...

Wichtig ist nur, daß der Antrag gestellt wurde. In welchem Amt, bleibt dann erst einmal nebenrangig, der Posteingangstempel zählt.

Den kannst Du Dir übrigens schenken... wenn niemand Dir als Sachbearbeiterin sagt, wer die Arbeit verrichten soll, was würdest DU tun? Im besten Fall gibt es die Ansage, die Anträge erstmal anzunehmen, eben WEIL es später um das Antragsdatum gehen wird. Wenn später an irgendeinem grünem Tisch dann über die Zuständigkeit entschieden wurde, können die Anträge dorthin weitergeleitet werden.

Das Ganze ist ein beispielhaft dafür, was geschieht, wenn Politiker unter zeitdruck "irgendwas" mit der heißen NAdel stricken und durch die Gremien durchpauken. Die Ämter vor Ort trifft daran null schuld, die sitzen nämlich genauso in der Tinte mit Null verläßlichen Informationen wie die Antragsteller.

Ralph

 
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