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von FrauKrause  am 20.04.2011, 11:59 Uhr

Haben eigentlich alle, denen es zusteht, schon die BILDUNGSGUTSCHEINE

eingelöst? Wenn nein, warum nicht? Täte mich wirklich interessieren.... Hier entbrennt gerade eine heiße Diskussion, denn die lassen sich laut einigen Po-litikern "ja nicht verrauchen und/oder versaufen"...

eieiei...

LG fk

 
17 Antworten:

Re: naja,....

Antwort von Julie am 20.04.2011, 12:23 Uhr

ich wunderte mich schon, als es heute morgen in den Medien hieß, dass die meisten, denen diese Leistung zusteht, noch gar nicht wissen, dass es die gibt.
????
Da konnte man in den letzten Tagen / Wochen / Monaten wirklich nicht dran vorbei, oder ????

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Re: Haben eigentlich alle, denen es zusteht, schon die BILDUNGSGUTSCHEINE

Antwort von HellsinkiLove am 20.04.2011, 12:42 Uhr

ne bekannte hat die schon lange beantragt auch rückwirkend und hier heisst es kann noch nicht bearbeitet werden weil sie nicht wüssten wie

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Re: naja,....

Antwort von Jana2 am 20.04.2011, 12:48 Uhr

Ich wusste erst auch nicht, dass wir die auch bekommen.
Wir erhalten Wohngeld und Hortgeld-Ermäßigung.

Aber mittlerweile ist es auch bis zu uns gedrungen und ich hab auch schon beantragt.

Allerdings wartet man wohl sehr lange auf den Bescheid.
Beim Wohngeld haben wir auch 4 Monate gewartet.

LG Jana

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Wahrscheinlich ist es vielen peinlich, da im Sportverein oder bei der Musikschule

Antwort von FrauKrause am 20.04.2011, 12:50 Uhr

mit GUTSCHEINEN zu winken?

Außerdem scheinen tatsächlich viele Leute gar nicht zu wissen, dass das neue Gesetz mit den Bildungsgutscheinen schon in Kraft getreten ist. Nebenbei bemerkt finde ich nicht, dass in den Medien damit viel geworben worden ist.

Außeraußerdem haben bekanntlich viele Leute die Nase voll bzw. haben Probleme mit dem Ausfüllen der Formulare. Da steht ja wieder die Bürokratie im Wege.

Ich finde es schon hart, jetzt schon wieder gleich auf die Arbeitslosen einzuprügeln....

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Re: Wahrscheinlich ist es vielen peinlich, da im Sportverein oder bei der Musikschule

Antwort von dolunay am 20.04.2011, 12:53 Uhr

Meine Freundin hat einen beantragt, sie ist Wohngeldempfängerin.
Die Sachbearbeiterin wusste allerdingst nicht wohin mit dem Antrag, weil kein Amt sich dafür zuständigt fühlt...

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Re: Wahrscheinlich ist es vielen peinlich, da im Sportverein oder bei der Musikschule

Antwort von Jana2 am 20.04.2011, 12:56 Uhr

Meines Wissens "winkt man" nicht mit Gutscheinen. Und selbst wenn, na und!
Ich kenne nur Eltern, die sich drüber freuen.
Es gibt pro Monat 10,- Euro pro Kind Zuschuss zum Musik- oder Sportverein.

Diese Adresse muss man natürlich angeben und eine Kopie vom Vertrag mitschicken.

Den Trainern/Musiklehrern ist doch völlig egal, woher das Geld kommt, die freuen sich über jeden Schüler!?!

Übrigens sind wir beide nicht arbeitslos sondern nur EZ-bedingt ins Wohngeld gerutscht.

Der Antrag ist leicht auszufüllen, nur 1 Seite.
Also nur Mut!

Es können alle möglichen Dinge angekreuzt werden, nur für den mehrtägigen Klassenausflug muss ein extra Formular ausgefüllt werden.

LG Jana

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doch, davon kann man wenig mitbekommen

Antwort von 32+4 am 20.04.2011, 13:22 Uhr

wirklich nur, wenn man intensiv nachrichten verfolgt

ich kann da auch nur von meinem wohnort berichten.
die infos zum bildungsgutschein kommen auch erst jetzt sehr langsam in schulen und kindergärten an.
und erst dann bekommen die eltern die infos, irgendwie

in der lokalzeitung stand vorher auch nicht wirklich etwas zum thema drin.

die informationen liegen jedenfalls nicht beim jugendamt/arbeitsamt o.ä. aus

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Re: doch, davon kann man wenig mitbekommen

Antwort von golfer am 20.04.2011, 13:53 Uhr

"wirklich nur, wenn man intensiv nachrichten verfolgt"

wie bitte wochenlang wird davon in den Medien berichtet.....einmal am Tag eine Nachrichtensendung statt einen Soku Soap (tschuldigung polmik) und man weis Bescheid und hat man sich darum zu Lümmern....warum erwarten alle das man Ihnen Geld hinterherträgt.....

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Hier auch nochmal

Antwort von Dreierbande am 20.04.2011, 13:54 Uhr

Welche Gutscheine ????

Hier bei uns weiß niemand, wie damit verfahren werden soll, Gutscheine solls nicht geben heißt es.

Der Musikunterricht meines Jüngsten wird nicht gefördert (da er nicht über die Musikschule, sondern Schule läuft, Musikschule nimmt ihn nicht da behindert, er bekommt das gleich beigeeebracht wie in der Musikschule), Schwimmunterricht wird ebenfalls nicht gefördert, da private integrative Einrichtung und kein Verein (Verein nimmt meine Jungs nicht, da behindert), Mittagessen lief bisher über die Stadt, aber dort weiß niemand, ob das weiterläuft oder nicht, oder doch übers Jobcenter, keiner weiß irgendwas (es sind ganz viele betroffen, auch die Schulen wissen nichts, Stadt und Jobcenter geben widersprüchliche Angaben und dann je nach SB auch nochmal unterschiedlich).

Das Bildungspaket hat voll am Ziel vorbeigeschossen! keiner weiß hier, wie es umzusetzen ist und behinderte Kinder werden ausgeschlossen.

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Die letztendliche Zuständigkeit ist vielerorts auch noch gar nicht geklärt...

Antwort von Ralph am 20.04.2011, 14:13 Uhr

Wichtig ist nur, daß der Antrag gestellt wurde. In welchem Amt, bleibt dann erst einmal nebenrangig, der Posteingangstempel zählt.

Den kannst Du Dir übrigens schenken... wenn niemand Dir als Sachbearbeiterin sagt, wer die Arbeit verrichten soll, was würdest DU tun? Im besten Fall gibt es die Ansage, die Anträge erstmal anzunehmen, eben WEIL es später um das Antragsdatum gehen wird. Wenn später an irgendeinem grünem Tisch dann über die Zuständigkeit entschieden wurde, können die Anträge dorthin weitergeleitet werden.

Das Ganze ist ein beispielhaft dafür, was geschieht, wenn Politiker unter zeitdruck "irgendwas" mit der heißen NAdel stricken und durch die Gremien durchpauken. Die Ämter vor Ort trifft daran null schuld, die sitzen nämlich genauso in der Tinte mit Null verläßlichen Informationen wie die Antragsteller.

Ralph

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Hier nochmal... dennoch zu allgemein und damit falsch...

Antwort von Ralph am 20.04.2011, 14:17 Uhr

@dreierbande:

Dir rate ich im Grunde genommen, einen Antrag zu stellen, die Ablehnung einzuholen und dann eine beratungsstelle aufzusuchen. Mit deren Hilfe dannin Widerspruch gehen, den - wahrscheinlich negativ beschiedenen - Widerspruchsbescheid abwarten und dann überlegen, ob es sich lohnt, vor das Sozialgericht zu ziehen.

Ein langwieriges Verfahren, gewiß, aber ich denke, daß es sich hier eher um eine unbeabsichtigte Gesetzeslücke auf dem Gebiet der Hilfe für behinderte Kinder handelt, und die muß angegangen werden - juristisch.

Ralph

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gut, mit vorurteilen kannst du natürlich kommen

Antwort von 32+4 am 20.04.2011, 14:21 Uhr

ändert nur nichts an der realität

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Re:

Antwort von Dreierbande am 20.04.2011, 14:28 Uhr

Da bin ich bei Ralph, ich hatte auch - nach der gesetzlichen Absegnung Ende März, an das Bundesministerium geschrieben, wie bei uns zu verfahren wäre und bekam folgende Antwort:

...

Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Für die Umsetzung der Leistungen aus dem Bildungspaket sind die Kommunen verantwortlich. Verträge zwischen Jobcenter und Anbieter sind nicht mehr vorgesehen. Vereine, Verbände, Initiativen und Gruppen, die sich mit ihrem Angebot an der Umsetzung beteiligen möchten, sollen sich an die zuständige Kommune wenden. Nur dort können weiterführende Informationen eingeholt werden.

Die Teilnahme Ihres Kindes an dem Angebot der Schule kann ebenso gefördert werden, da es nicht zwingend notwendig ist, Angebote von Vereinen bzw. Musikschulen zu nutzen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an folgende Stelle: (Anmerkung, dann kommt die Auflistung, wo ich mich wohin wenden muß).

.......

"Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für

1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
2. Unterricht in Künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
3. die Teilnahme an Freizeiten."

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.


-------------------------------------------------------------------------------------------------

Laut unserem Jobcenter ist das aber nicht vorgesehn. Klar bin ich dabei das durchzusetzen, auch den Schwimmunterricht, aber es kostet jedesmal Kraft, die ich eigentlich an anderer Stelle benötigen würde.

Unsere Beratungsstellen haben auch noch keinerlei Infos ( ich berate ja selber ehrenamtlich an einem Vormittag), weder Schulen, noch Kindergärten, noch die Stadt, noch das Jobcenter, keiner weiß was genaues, meines Wissens wollen die sich am 3.5. zusammensetzen darüber und nach den Osterferien sollen auch an die betroffenen Eltern Infos rausgehn - viel zu spät bei der momentanen Frist bis 30.4.2011.

Ich hatte meine Anträge schon Ende letzten Jahres gestellt und ruhen lassen bis zur Gesetzesverabschiedung.

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@dreierbande

Antwort von Ralph am 20.04.2011, 15:28 Uhr

Damit hast Du aber ein gewichtiges Indiz in der Hand, was der GESETZGEBER wollte. bei einer juristischen Auseinandersetzung vor Gericht ist diese Auslegungsvariante nicht ganz unerheblich.

Ich glaube Dir, daß das viel Kraft kostet. Andererseits muß so etwas aber grundsätzlich geklärt werden, und dazu braucht es couragierte und engagierte Menschen, die eben mit vernünftigen, nachvollziehbaren Argumenten auch vor Gericht aufwarten, optimalerweise mit Schreiben wie Du in der Hand hältst, und nicht nur bloßer Polemik zu bieten haben.
ich kann Dich deshalb nur ermutigen.

Was die schleppende Umsetzung angeht, ich schrieb es ja schon an anderer Stelle... das ist ein solcher Wust, z.T. auch schon bestehende Strukturen in den Kommunen, die jetzt darauf abgestimmt werden müssen, die Frage, wer erledigt was, wie geht das überhaupt mit der bezahlung... man darf ja auch nicht vergessen, daß zumindest bis jetzt dafür kein zusätzliches personal vorhanden ist, weder in den Ämtern, noch in den vereinen, Schulen etc.. Das alles ist beklagenswert, aber die Ämter etc. tragen daran die geringste Schuld.

Snoopy

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Re: gut, mit vorurteilen kannst du natürlich kommen

Antwort von golfer am 20.04.2011, 19:39 Uhr

aber sit wird oft so sein....Ausnahmen bestätrigen natürlich meine nciht so nette Annahme....

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Re: @dreierbande

Antwort von Suka73 am 20.04.2011, 23:27 Uhr

mir steht er dann ab morgen tatsächlich zu. Und ja, es wäre mir peinlich, beim Sportverein (wo ich den gut gebrauchen könnte) damit zu "winken" - dummerweise hat sich mein Sohn auch noch einen in der Anschaffung extrem teuren Sport ausgesucht :o((( - wo ich mir dann vielleicht noch anhören kann, warum es gerade DAS sein mußte und nicht Tischtennis...

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Ja, am 28. Februar 2011 (sofort nach Bundestagbeschluss)...

Antwort von arlett1978 am 22.04.2011, 15:21 Uhr

beantragt und bis heute keinen Bescheid, keine Eingangsbestätigung, nichts. Es heißt, bis Ende des Monats gibt es Bescheid. Aber langsam zweifel ich dran. Wir haben Essensgeld in der Kiga beantragt.

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